Früher war die Medienlandschaft durch getrennte Gärtchen charakterisiert: Radio und Fernsehen auf der einen, die Presse auf der anderen Seite. Diese Abgrenzung sorgte dafür, dass der Wettbewerb zwischen der SRG und den privaten Medien lange Zeit nur indirekt spielte. Die Digitalisierung hat dem ein Ende bereitet. Es ist zu einem medialen Wildwuchs gekommen – Podcasts, Videos und Texte, online machen alle alles.

Als das Fernsehen farbig wurde, war die SRG unangefochtener Platzhirsch bei den elektronischen Medien in der Schweiz. (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, ca. 1967)

Dass sich auch die SRG in neue Gefilde wagt, ist verständlich. Aus medienpolitischer Sicht ist die zunehmend direkte Konkurrenz zu den Privaten aber problematisch: Es drohen Wettbewerbsverzerrungen und damit negative Auswirkungen auf die Medienvielfalt. Der mediale Service public sollte deshalb neu abgesteckt werden.

Wie immer bei Fragen zur Grundversorgung geht es um eine Optimierung des Preis-/Angebots-Bündels. Bereits diskutiert werden Angebotsanpassungen. So sollte sich die SRG gerade im Online-Bereich stärker auf eine ergänzende Rolle konzentrieren. Im Fokus stehen sollten demokratiepolitisch relevante Medieninhalte, die von Privaten nicht angeboten werden. Doch es bieten sich auch Anpassungen an, die kaum je diskutiert werden: beim Endkundenpreis.

Service public heisst nämlich nicht, dass die Nutzung des Angebots gratis sein muss. So kostet auch das Grundversorgungsangebot der Swisscom etwas. Wäre dieses gratis, würden private Anbieter wie Sunrise aus dem Markt gedrängt. Auch beim medialen Service public gab es lange keinen Nullpreis für die Endkunden, sondern es wurde eine Gebühr nur bei Besitz eines Empfangsgeräts erhoben. Es war eine Art teilerzwungenes Abo-Modell, das nach Radio und Fernsehen unterschied.

Mit dem Aufkommen des Internets wurde allerdings jeder PC und jedes Mobiltelefon zu einem Empfangsgerät. Deshalb hat die Politik die Empfangsgebühr mit einer Pflichtabgabe ersetzt und alle Endkundenpreise auf null gesetzt. Dieser Entscheid scheint unter dem Eindruck der damaligen «Gratis-Kultur» im Internet zustande gekommen zu sein. Doch mittlerweile sind Abo-Modelle für digitale Medieninhalte weit verbreitet.

Deshalb schlägt Avenir Suisse auch für die SRG ein Abo-Modell im Online-Bereich vor: ein «Gebührenmodell 2.0». Eine allgemeine Abgabe bräuchte es weiterhin. Erstens wären klassisches Radio und Fernsehen weiter kostenlos empfangbar. Zweitens sollen auch online demokratiepolitisch relevante Medieninhalte in allen Landessprachen produziert werden, die der Markt nicht zur Verfügung stellt. Die bestehende Abgabe könnte aber bei gleichem Angebot reduziert werden, da neu eine Kostenbeteiligung der Nutzer bestünde.

Der Nachteil eines Gebührenmodells 2.0 wäre eine geringere Verbreitung und damit eine geringere demokratiepolitische Wirkung. Demgegenüber steht der Vorteil einer Reduktion der Wettbewerbsverzerrung. Die Medienpolitik muss diese Ziele seit jeher abwägen – so darf die SRG ihre Inhalte ja auch nicht drucken und als Gratiszeitung verteilen. Ein Gebührenmodell 2.0 würde diesen Zielkonflikt im Online-Bereich transparent machen und eine genauere Abstufung erlauben.

In der Avenir-Suisse-Publikation «Eine Medienpolitik für das digitale Zeitalter» haben wir dazu Ausdifferenzierungen, aber auch weiterführende Reformideen erarbeitet. Denn ein Gebührenmodell 2.0 kann die heutige Situation zwar verbessern, die grundlegenden Probleme der veralteten Medienordnung aber nicht ausräumen. Um auch künftig eine vielfältige Medienlandschaft zu bewahren, braucht es über kurz oder lang umfassendere Reformen.

Dieser Text ist als Gastbeitrag bei Tamedia erschienen.