Der Konflikt um den Flughafen Zürich befindet sich seit über zehn Jahren in einer Endlosschleife. Sobald auf einem der Konfliktfelder eine Entscheidung gefällt ist, wird diese von den unterlegenen Parteien wieder in Frage gestellt bzw. die Auseinandersetzung auf einen anderen Schauplatz verlagert. Die zugrunde liegende Ursache findet sich in der komplexen Kompetenzverteilung: Die Verschachtelung verschiedener Politikfelder (Raumplanung, Umwelt-, Verkehrs- und Aussenpolitik) und die breite Streuung der Zuständigkeiten über die drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) erzeugen ein «föderales Geflecht», in dem sich der Flughafen verfangen hat (siehe detaillierte Abbildung).
Am 27. November 2011 geht der Dauerkonflikt um den Flughafen Zürich in die nächste Runde. Im Kanton Zürich wird über eine Behördeninitiative abgestimmt, die alle zukünftigen Änderungen am Pistensystem verhindern soll und über einen Gegenvorschlag, der zusätzlich alle Flugrouten über dichtbesiedeltem Gebiet verbieten will, die nach der Einführung der von Deutschland erlassenen Überflugbeschränkungen im Jahr 2001 eingeführt wurden.
Bereits 2007 lehnte das kantonale Stimmvolk die «Plafonierungsinitiative» ab – sie forderte eine Beschränkung auf 250‘000 Flugbewegungen pro Jahr – und nahm den Gegenvorschlag «ZFI-Plus» an, der eine Begrenzung der stark von Fluglärm betroffenen Anwohner auf 47‘000 Personen vorsah.
Solche Restriktionen durch den Standortkanton engen die Entwicklungsspielräume des zentralen Schweizer Drehkreuzes immer weiter ein. Sie sind jedoch nur eines von vielen Konfliktfeldern um den Flughafen Zürich. Ein weiteres ist der «Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ». Ziel dieses raumplanerischen Koordinationsprozesses zwischen Bund und betroffenen Kantonen ist die Erstellung eines neuen Betriebsreglements für Flughäfen, das allen Beteiligten Planungssicherheit geben soll. Die Vorbereitungen für den SIL-Prozess begannen bereits im Jahr 1996 – und sind nach 15 Jahren noch immer nicht abgeschlossen. Weitere Schauplätze der Auseinandersetzung sind gerichtliche Klagen auf Lärmentschädigung, Einsprachen bei Genehmigungsprozessen, technische Debatten um die Messung von Fluglärm und diplomatische Scharmützel mit Deutschland.
Die Abhängigkeiten innerhalb des «föderalen Geflechts» eröffnen den verschiedenen Partikularinteressen zahlreiche Möglichkeiten, Entscheidungen zu blockieren, zu verzögern oder durch das Schaffen vollendeter Tatsachen zu beeinflussen. Es fehlt an einer übergeordneten Instanz, die einen grundsätzlichen Interessenausgleich herbeiführen könnte.
Avenir Suisse hat 2009 eine Studie mit dem Titel «Nationale Infrastruktur im föderalen Geflecht: Der Dauerkonflikt um den Flughafen Zürich» veröffentlicht.