Zurückhaltung bei der Ausgabenpolitik, Durchsetzung der Finanzdisziplin und ein ausgeglichener Staatshaushalt: eigentlich eine Selbstverständlichkeit, hält doch auch die Bundesverfassung (Art. 126) fest, dass Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind.

In Zeiten der Pandemie erfolgt die Einhaltung dieses finanzpolitischen Grundsatzes unter erschwerten Bedingungen. Die Folgen des Produktionsausfalls der Schweizer Wirtschaft sind gravierend und könnten bis zu 50 Milliarden Franken kosten. Um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, stellt die Schweizer Politik Dutzende Milliarden Franken an Unterstützungsgeldern bereit. Die Bereitschaft, mit Steuergeldern originär privatwirtschaftlichen Bereichen aus einer echten oder auch nur vermeintlichen Notlage zu helfen, ist enorm. Tür und Tor sind geöffnet für branchenspezifische Begehrlichkeiten zur Schaffung neuer Subventionen, die Gefahr laufen, zu bleiben.

Ein besonders ärgerliches Beispiel: Obwohl die Quarantänebestimmungen für Herrn und Frau Schweizer die Ferien fernab der Heimat immer mehr erschweren und sie so geradezu gezwungen werden, im eigenen Land Erholung zu suchen, wird das von Schweiz Tourismus auch noch über eine mit öffentlichen Geldern finanzierte, millionenschwere Kampagne vermarktet. In der Sondersession stellten die eidgenössischen Räte dazu 40 Millionen Steuerfranken bereit. Es gelte, den Schweizerinnen und Schweizern ihr Land näherzubringen, so ein Votant in der Ratsdebatte. Freuen tut es vorab die Werbebranche, auch wenn die teuer produzierten Broschüren als Beilage der Sonntagszeitungen ungelesen im Altpapier landen. Auch Weinbauern, Flughafendienstleister, Kulturschaffende und Sportler profitieren vom staatlichen Geldsegen.

Die Bürger wollen einen ausgeglichenen Staatshaushalt

Für 2020 werden Bund, Kantone und Gemeinden infolge Covid-19 in ihren Haushalten tiefrote Zahlen schreiben. Alleine der Bund erwartet ein Finanzierungsdefizit von über 20 Milliarden Franken. Bereits wurden parlamentarische Stimmen laut, die Schuldenbremse auszusetzen. Doch wenn man das Primat der Generationengerechtigkeit befolgt, sind diese geäufneten Schulden innert nützlicher Zeit wieder abzutragen. Covid-19 sollte zum Anlass genommen werden, überflüssige Ausbaupläne zu sistieren, liebgewonnene Verwaltungsaktivitäten aufzugeben und scheinbar sakrosankte Staatsausgaben kritisch zu hinterfragen.

Ein ausgeglichener Staatshaushalt entspricht dem klaren Wunsch der Bevölkerung. Das zeigte sich sowohl im Abstimmungsresultat über die Schuldenbremse 2001 mit einem Ja-Anteil von rund 85 Prozent als auch in einer 2017 von Avenir Suisse zusammen mit Sotomo durchgeführten repräsentativen Umfrage. Die Bevölkerung befürwortet mehrheitlich den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Steuergeldern, wobei sich die Ausgaben nach den verfügbaren Einnahmen zu richten haben. Einen Ausbau der Staatsverschuldung lehnt der Souverän wohlweislich ab.

Die Alimentierung von Staatsaktivitäten mit öffentlichen Geldern sollte sich gemäss «New Public Governance» nach fünf Kriterien richten: Effektivität, Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Rechtmässigkeit. Während bei letzteren beiden Kriterien mit gutem Grund davon ausgegangen werden kann, dass Schweizer Verwaltungen diese in der Regel gut erfüllen, gibt es bei den ersten drei Steigerungspotenzial, und sie könnten als Wegleitung für wirksame Sparpakete dienen. Will die Regierung (jedwelcher Staatsebene) ein solches schnüren, muss sie folgende Fragen beantworten:

  • Welche gesetzlichen Aufgaben werden gegenwärtig mit einem zu übermässigen Ressourceneinsatz erbracht? (Kleiner Hinweis: ganz viele im Bereich der Regional- oder Landwirtschaftspolitik.)
  • Werden die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger mit den öffentlichen Leistungen tatsächlich befriedigt? (Bei der allgemeinen Kernverwaltung ist das zunehmend zu bezweifeln.)
  • Wie wirtschaftlich und kostengünstig werden die staatlichen Leistungen erbracht? (Die Landesverteidigung oder die soziale Wohlfahrt sind hier z.B. Kandidaten für eine genauere Kontrolle.)
  • Wer kann eine Aufgabe am besten und kostengünstigsten erfüllen? (Das muss nicht zwingend eine Verwaltungsstelle oder ein Unternehmen in Staatsbesitz sein.)

Beliebt in der Politik ist aber vielmehr die Methode «Rasenmäher»: Mit steilen Forderungen wie «10 Prozent Aufwandreduktion für alle Verwaltungsstellen!» sorgt sie zwar für kurzfristigen Applaus. Weil sie aber nicht beantwortet, auf welche Staatsaktivitäten künftig zu verzichten wäre, ist sie nicht zielführend. Die Finanzpolitik muss aber gerade diese unbequemen Fragestellungen beantworten. Dafür benötigt es eine Analyse der unzähligen Leistungen und Teilleistungen, die die heutigen Staatsaktivitäten umfassen. Erst so kann ein fundiertes Sparprogramm erstellt werden, das eben nicht aus wenigen, grossen Vorschlägen besteht, sondern oft Hunderte von Einzelpositionen umfasst. Bringt eine Regierung den nötigen Sparwillen auf, kann sie vieles in Eigenkompetenz umsetzen, ohne dass es jedes Mal eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung bräuchte.

Einen schweizweiten Stellenstopp für die Verwaltung verhängen

Fast jedem Sparvorschlag auf dem Regierungs- oder Parlamentstisch – und das unterschätzen Aussenstehende oft – erwächst heftige Gegenwehr: von den Direktbetroffenen in der Verwaltung, die mit ihren Stellungnahmen oder gar eigens erstellten Gutachten politische Entscheidungsträger von der gesellschaftlichen Relevanz ihrer eigenen Organisation und Tätigkeit zu überzeugen versuchen. Oder durch gezielte Aktivierung externer Lobbyisten – besonders beliebt etwa im Bildungs- und Kulturbereich –, um die Politik öffentlich unter Druck zu setzen. Achtung auch vor Stolperfallen bei geplanten Einsparungen, die mit hohem Symbolgehalt verbunden sind. Die Streichung von Blumengeschenken an hundertjährige Jubilare, die eine Kantonsregierung vor ein paar Jahren plante (als Teil eines Sparpakets mit über 100 Einzelmassnahmen), weckte erbitterten Widerstand bis weit ins bürgerliche Lager hinein und brachte beinahe die ganze Vorlage zum Absturz.

Das Instrumentarium zur Einhaltung der Finanzdisziplin muss geschärft werden.. (Vanessa Lee, Unsplash)

Den Abbau der Coronaschulden kann der öffentliche Sektor mit Ersparnissen im eigenen Verwaltungspersonal vorantreiben: Um den jährlich steigenden Personalausgaben Einhalt zu gebieten, ist ein schweizweiter Stellenstopp für die Verwaltung nötig. Weder der Rückbau von Verwaltungsstellen, die weniger der Allgemeinheit als irgendwelchen Sonderinteressen dienen, noch die Abschaffung von Privilegien für Staatsangestellte darf ein Tabu sein. Noch immer finden sich in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Personalverordnungen ausgeklügelte, millionenteure Privilegienanhäufungen mit Zulagen für besondere Dienstleistungen, Funktions- oder Einmalzulagen, üppigen Dienstaltersgeschenken, zusätzlichen Ferienwochen, Überzeitabgeltungen bis hin zu Kleider- und Schuhsohlenzulagen. Politisch ist endlich der Führungswille aufzubringen, diese zu kappen. Da Sparpakete samt Personalreduktion an Regierungssitzungen wohl ihre eigene Dynamik entfalten und nicht nur den Widerstand in der Verwaltung, sondern auch an der Departementsspitze auslösen, ist daran zu erinnern, dass der Nachwelt eindeutig stärker der politische Gestaltungswille eines Regierungsmitglieds in Erinnerung bleibt als die Zahl des unterstellten Verwaltungspersonals.

Schuldenbremse ausweiten

Letztlich ist auch das Instrumentarium zur Einhaltung der Finanzdisziplin zu schärfen: Statt die Schuldenbremse aufzuweichen, ist sie auf die Sozialversicherungen auszuweiten. Mit einem Anteil von rund einem Drittel nehmen die Ausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt den grössten Platz im Bundesbudget ein. Mehr noch: Sie sind in den letzten 25 Jahren mit Abstand am stärksten gewachsen. Mit der Einführung eines Schuldenbremsautomatismus wäre das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben im Sozialbereich langfristig zu sichern. Abschied nehmen heisst es auch von der finanzpolitischen Unsitte, den Anteil der gebundenen Staatsausgaben und Fondslösungen sukzessive zu erhöhen und damit quasi unantastbar zu machen. Um den finanzpolitischen Spielraum zurückzugewinnen, sind diese Bindungen aufzulösen.

In den Jahren der Hochkonjunktur mit sprudelnden Steuereinnahmen war der Spardruck für den Staat gering. Sparsamkeit muss er nun dringend wieder lernen. Das gelingt durch Aufgabenverzicht, eine Reduktion des Verwaltungskörpers, eine Ausweitung der Schuldenbremse und eine Aufhebung des gesetzlichen Bindungsgrads. Die Finanzdisziplin muss wieder durchgesetzt werden. Sie ist eine unverzichtbare Bedingung für die langfristige Prosperitätssicherung unseres Gemeinwesens.

Dieser Beitrag ist in der Zeitschrift «Schweizer Monat», Ausgabe November 2020, im Rahmen eines Schwerpunktes zum Thema «Verwaltung im Luxus» erschienen.