Abgaben und Steuern auf den Gebrauch eines PW

Beim Strassenverkehr werden die direkt anfallenden Betriebs- und Infrastrukturkosten vollständig durch die Nutzer finanziert. Die Beteiligung an der Infrastrukturfinanzierung erfolgt über eine ganze Reihe unterschiedlicher Abgaben (Mineralölsteuer, Zoll auf Motorfahrzeug-Importen, Motorfahrzeugsteuern, Autobahnvignette oder Schwerverkehrsabgabe bzw. leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe).

Auf den ersten Blick zufriedenstellende Kostendeckung

Die Zahlen der Strassenrechnung des Bundesamtes für Statistik weisen seit 2000 einen Kostendeckungsgrad von mehr als 100% aus. In der Rechnung für 2009 beläuft sich dieser gar auf rund 120%. Werden jedoch die externen Kosten des Strassenverkehrs (v.a. Lärm und Umweltbelastung) dazugerechnet, fällt der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2005 auf rund 90%. Dies aber liegt über dem Wert im Schienenverkehr, wo der Kostendeckungsgrad unter Ausklammerung öffentlicher Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen bei 66% lag.

Der relativ höhere Kostendeckungsgrad täuscht darüber hinweg, dass die Benutzerfinanzierung auch im Strassenverkehr unzureichend ist. Abgaben wie der Zollertrag aus Motorfahrzeug-Importen, Motorfahrzeugsteuern oder die Autobahnvignette belasten die Halter von Fahrzeugen unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Ein internationaler Vergleich illustriert, dass die fixen – also von den gefahrenen Kilometern unabhängigen – steuerlichen Belastungen eines repräsentativen PKW in der Schweiz relativ tief liegen. Daneben steigt die finanzielle Belastung durch die Mineralölsteuer zwar linear mit der gefahrenen Distanz, doch differenziert auch sie nicht nach den Kosten der genutzten Infrastruktur. Damit verbunden ist eine mangelnde Äquivalenz zwischen Infrastrukturnutzung und Finanzierung sowie eine suboptimale Verkehrssteuerung.

Das Ausland macht’s vor

Sinnvoller wäre ein differenziertes Road-Pricing-System, welches als Instrument zur Lenkung der Benutzung der Infrastruktur eingesetzt werden kann, etwa im Falle von Engpässen. Damit lassen sich ausserdem neue Finanzierungs- und Betreibermodelle kombinieren, die den Staatshaushalt entlasten. Wie dies bereits in Nachbarländern bei den Autobahnen praktiziert wird, könnten auch in der Schweiz private Gesellschaften mit dem Bau und Betrieb gewisser Infrastrukturen beauftragt werden. Sie wären dann berechtigt, von den Nutzern entsprechende Gebühren einzufordern. Ähnlich wie beim Schienenverkehr lässt sich ein solches System mit Elementen des Ausschreibungswettbewerbs verbinden.

Mehr zu diesem Thema erfahren sie in der Publikation «Mehr Markt für den Service public – Warum die Schweizer Infrastrukturversorgung weniger Staat und mehr Wettbewerb braucht».