In der durch den Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima ausgelösten Debatte über die Energiepolitik, vor allem die Rolle der Kernenergie, scheinen Emotionen, Kurzfristdenken und Populismus die Oberhand zu gewinnen. Der Think-Tank Avenir Suisse beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Energiepolitik, zuletzt in dem Werk von Urs Meister «Energiesicherheit ohne Autarkie» (Zürich, Dezember 2010). Er tut dies auf der Basis wissenschaftlicher Analyse, einer langfristigen Perspektive und einer marktwirtschaftlichen Sichtweise. Mit den folgenden zehn Grundsätzen will Avenir Suisse einen Beitrag zur Versachlichung und «Entschleunigung» der Debatte leisten: Die gleichen Prinzipien, die unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung prägen, sollten auch in der Energiepolitik gelten. Die ersten fünf Grundsätze befassen sich mit der Rolle der Preise und des internationalen Handels, die Grundsätze sechs bis acht mit Fragen von (Opportunitäts-) Kosten und Versorgungssicherheit und die letzten beiden mit der Rolle des Staates.
1: Nur freie Preise setzen die richtigen Verbrauchs- und Investitionsanreize.
In einer Marktwirtschaft ist der Preismechanismus das wichtigste Steuerungsinstrument. Werden Preise nicht durch externe Effekte oder Marktmacht verzerrt, geben sie den Akteuren die richtigen Signale für Verbrauchs- oder Investitionsentscheidungen. Das gilt auch bei der Energie. Bei den Produzenten bzw. Herstellern nehmen mit der Erwartung eines steigenden Preisniveaus die Innovations- und Investitionsanreize zu. Das illustriert der Gassektor, wo in den USA vermehrt unkonventionelle Ressourcen gefördert werden, die bis vor kurzem als zu kostspielig galten.
Auch in der Stromwirtschaft erhöhen steigende Preise die Investitions- und Innovationsanreize. So konnte in den vergangenen Jahren der Wirkungsgrad von Gas- und Kohlekraftwerken stetig gesteigert werden. Auch neue erneuerbare Energien wie die Windkraft wurden weiterentwickelt; Onshore-Windkraftwerke an guten Standorten sind bereits heute wettbewerbsfähig. Umgekehrt signalisieren höhere Preise den Konsumenten Knappheit und führen zu einem sparsameren Verbrauch. Zwar reagiert die Nachfrage aufgrund eingespielter Lebensgewohnheiten kurzfristig nur schwach auf Preisveränderungen. Vor allem die Stromnachfrage gilt als unelastisch. Längerfristig aber haben Energiepreise sehr wohl Einfluss auf das Verhalten der Verbraucher. Einerseits steigt bei höheren Preisen die Nachfrageelastizität, weil sich die Ausgaben für Strom im Budget stärker bemerkbar machen, anderseits bestehen bei den Verbrauchern durch die Anschaffung effizienterer Geräte Einsparmöglichkeiten.
Trotz der vermeintlich drohenden Stromknappheit liegen die Endkundentarife in der Schweiz heute vielerorts unter den Marktpreisen. Das hat mit der Tarifpolitik der öffentlichen Versorger, aber auch mit der Gesetzgebung zur Strommarktöffnung zu tun, die für Endkunden in der Grundversorgung Preise auf dem Niveau der Gestehungskosten verlangt (Art. 4 StromVV). Damit werden ineffiziente Verbraucher unnötigerweise subventioniert, Investitionsanreize bei den Produzenten geschmälert sowie der Struktur- und Technologiewandel behindert.
2: Die Vorteile des internationalen Handels gelten auch auf dem Energiemarkt.
Der freie Handel mit Rohstoffen, verarbeiteten Gütern und Dienstleistungen bringt allen Beteiligten Gewinn. Er ist ein zentrales Element einer modernen, offenen Volkswirtschaft. Seine Vorteile liegen – gerade im Falle eines kleinen Landes – auf der Hand. Zum einen existieren «komparative Kostenvorteile»: Ein Land, das fähig ist, ein bestimmtes Gut relativ günstig zu produzieren, wird davon möglichst viel herstellen und einen Teil exportieren, um damit andere Güter in jenen Ländern einzukaufen, die für deren Produktion ihrerseits komparative Kostenvorteile aufweisen. Ein Beispiel für komparative Vorteile ist die unterschiedliche Ressourcen- Ausstattung der einzelnen Volkswirtschaften (Heckscher-Ohlin-Theorem). Deshalb gelten diese theoretischen Überlegungen bei der Energie nicht etwa weniger, sondern im Gegenteil besonders stark. Die ungleiche Verteilung von Öl-, Gas- und Kohlereserven macht einen weltweiten Handel nötig.
Auf regionaler Ebene gilt dies auch beim Strom, wo standortspezifische Produktionsmöglichkeiten und -kosten einen Austausch sinnvoll machen (ortsspezifische Gas- und Kohlepreise, Verfügbarkeit von Wasserkraft, Wind, Sonne etc.). Zudem kann der Stromhandel kurzfristige Produktionsengpässe ausgleichen und damit zur Versorgungsstabilität beitragen. Das heisst allerdings trotzdem nicht, dass in der Schweiz Stromimporte die inländische Produktion pauschal ersetzen könnten. Zwar verfügt die Schweiz über bedeutende Kapazitäten im Transportnetz, doch steigen mit wachsenden Importen die Risiken für die Systemstabilität. Fehlt es im Inland an Produktionsmitteln, lässt sich die Versorgungssicherheit im Fall von kurzfristigen Störungen (etwa im internationalen Übertragungsnetz) nur schwer aufrechterhalten.
Die so begründete Notwendigkeit inländischer Produktion hat aber nichts mit der häufig von der Politik geforderten Energieunabhängigkeit zu tun. Diese ist eine Illusion. Die Schweiz ist nämlich weit entfernt von der Selbstversorgung: Zwei Drittel ihrer Energie sind fossil und werden importiert. Und selbst beim Strom ist das Land kein Selbstversorger. Vor allem im Winter, wenn die Wasserkraftwerke wenig produzieren, muss Strom eingeführt werden. Zudem sind (Pump-) Speicherwerke auf den Handel angewiesen. Eine Energiepolitik, die sich in erster Linie am Ziel der Selbstversorgung orientiert, ist somit nicht nur sehr teuer, sondern sie gefährdet auch die Versorgungssicherheit.
3: Kleine, offene Volkswirtschaften sind Preisnehmer und müssen sich nach den Weltmarktpreisen richten.
Weil Energie weltweit gehandelt wird, bilden sich die Marktpreise auf internationalen Märkten. Besonders offensichtlich ist das bei den fossilen Energieträgern Öl, Gas und Kohle. Allerdings gilt es auch bei der Elektrizität. Natürlich können Energiepreise regional voneinander abweichen, etwa weil die standortspezifischen Kosten variieren, die Transportkosten hoch sind oder Engpässe bei den Übertragungskapazitäten bestehen. Dennoch verlaufen die Preisentwicklungen wegen der Handelbarkeit der Energie parallel. So beeinflusst die wachsende Förderung von «unkonventionellem» Gas in den USA über den internationalen Handel mit verflüssigtem Erdgas (LNG) den europäischen Markt und wirkt dort preisdämpfend Und weil am europäischen Strommarkt meist die variablen Gestehungskosten der Gaskraftwerke den Preis bestimmen, sorgt günstigeres Gas auch für tiefere Strompreise.
Wegen des grenzüberschreitenden Stromhandels wiederum übertragen sich diese Entwicklungen auf die Schweiz. Selbst wenn in der Schweiz kein einziges Gaskraftwerk steht, bestimmt somit der Gaspreis auch hierzulande den Strompreis im Handel. Das gilt bereits heute: Im Sommer liegt der Schweizer Strommarktpreis auf dem niedrigen Niveau Deutschlands. Im Winter dagegen, wenn die Schweiz zum Importeur wird, steigt der Preis auf das Niveau Italiens, wo die Strompreise wegen des regional teureren Gases höher liegen. Wegen des internationalen Marktes und der Interdependenzen zwischen den Energien hat ein kleines, offenes Land höchstens einen marginalen Einfluss auf den Marktpreis: Neue Grosskraftwerke im Inland können die Strommarktpreise praktisch nicht verändern.
4: Nicht internalisierte externe Effekte verzerren das Verhalten von Produzenten und Konsumenten.
Externe Effekte nennt man jene Auswirkungen der Produktion oder des Konsums eines Produktes auf Dritte, die im Marktpreis nicht berücksichtigt werden. Diese Effekte können positiver wie negativer Natur sein, also den Wohlstand Dritter mehren oder beeinträchtigen. Bei der Energie- bzw. Stromproduktion fallen unterschiedliche externe Kosten an. So kann die Luftverschmutzung eines fossilen Kraftwerks die Gesundheit beeinträchtigen, Gebäudeschäden verursachen und zu Ernteausfällen und Waldschäden führen. Andere häufig externe, also nicht internalisierte Kosten sind Lärm, nicht versicherte Unfälle, eine CO2-induzierte Klimaveränderung, eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds etc.
Werden solche Effekte bei den Produktionskosten und damit bei der Preisbildung nicht berücksichtigt, werden die Produktions- und Investitionsentscheide verzerrt. Die zu tiefen Kosten führen zu einer Überproduktion und/oder bescheren dem Energieproduzenten zu hohe Gewinne. Die Nachteile hingegen fallen bei Dritten an. Ökonomisch sinnvoll ist es daher, solche externen Kosten durch Lenkungssteuern oder Emissionszertifikate zu internalisieren. In der Praxis ist das allerdings nicht einfach.
Erstens lassen sich die externen Effekte oft nur schwer quantifizieren. So variieren die Schätzungen über die externen Kosten unterschiedlicher Stromerzeugungstechnologien erheblich. Das macht es schwierig, eine adäquate Lenkungssteuer oder eine sinnvolle Emissionsgrenze für den Zertifikatehandel zu definieren. In der politischen Realität dienen diese Instrumente daher oft eher fiskalischen Zwecken, und das Lenkungsziel tritt in den Hintergrund. Statt sinnvoll zu «lenken» resultieren oft zusätzliche Verzerrungen am Markt.
Zweitens lassen sich solche Instrumente meist nur im internationalen Verbund sinnvoll einsetzen, denn auch ein Teil der externen Effekte ist grenzüberschreitend. Versucht man, die grenzüberschreitenden externen Effekte – etwa CO2 – im Alleingang zu internalisieren, entstehen den inländischen Verbrauchern einseitig Mehrkosten und damit wirtschaftliche Nachteile gegenüber dem Ausland, während der Nutzen hauptsächlich im Ausland anfällt.
5: Die externen Kosten der Kernkraft müssen teilweise politisch internalisiert werden.
Besonders herausfordernd ist die Frage der externen Kosten im Zusammenhang mit Kernkraftwerken. Werden die potenziellen Kosten eines Kernkraftunfalls nicht vollständig durch den Betreiber gedeckt, z.B. in Form einer Versicherungsfinanzierung, liegen externe Effekte vor. In der Schweiz beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme 1,8 Mrd. Fr. Käme es zu einem grossen Unfall, reichte dies sicher nicht aus. Schätzungen über den potenziellen Schaden einer Kernschmelze in Deutschland variieren zwischen 500 Mrd. € und 5 Bill. €. Der nicht-versicherte Teil davon stellt einen externen Effekt dar. In diesem Ausmass sparen sich Kraftwerksbetreiber und Konsumenten Versicherungskosten. Dadurch werden sie von der Allgemeinheit subventioniert, welche die potenziellen Kosten übernimmt.
Ordnungspolitisch richtig wäre daher eine umfassende Versicherungsdeckung, die den externen Effekt internalisiert. Das aber setzt eine Bestimmung der Wahrscheinlichkeit bzw. des allfälligen Schadens eines grossen Unfalls voraus. Aufgrund der geringen Zahl von Vorfällen fehlen hierzu allerdings die statistischen Grundlagen, weshalb die Schätzungen stark variieren. So wurden für Europa externe Kosten der Stromproduktion von Kernkraftwerken zwischen 0,01 und 321 Rp./kWh berechnet Die Differenzen resultieren aus äusserst heterogenen Schätzungen bezüglich der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und des Ausmasses des Schadens im Eintretensfall, aber vor allem völlig unterschiedlichen Risikoaversionen. Diese hohen Unterschiede illustrieren das Problem einer Versicherungsdeckung. Diese ist nur begrenzt imstande, einen potenziell riesigen Schaden zu versichern, der mit einer äusserst geringen Wahrscheinlichkeit eintritt. Die Prämie ist in solchen Fällen kaum kalkulierbar. Eher theoretisch ist bisher die Möglichkeit einer internationalen Bündelung von Risiken und einer Versicherung über den internationalen Kapitalmarkt (Katastrophenbonds).
Als Alternative zur privaten Versicherung bieten sich höhere Abgaben an den Staat an, der faktisch als Versicherer auftritt. Die Grundfrage bleibt aber bestehen: Braucht es eine vollständige Versicherung für sehr unwahrscheinliche Extremereignisse, etwa den Einschlag eines Meteoriten direkt auf ein Kernkraftwerk? Sind die Schätzungen nämlich wegen hoher Risikoaversion und der Annahme einer relativ hohen Eintretenswahrscheinlichkeit sehr hoch, werden Versicherungsprämien und/oder Abgaben an den Staat so prohibitiv hoch, dass sich der Bau eines Kernkraftwerks nicht mehr lohnt. Liegt die Schätzung dagegen zu niedrig, führt dies faktisch zu einer Subvention. Die Forderung nach einer möglichst realistischen Versicherungsdeckung stellt deshalb keinen Königsweg dar; um die politische Debatte über die Akzeptanz der Kernenergie und die Risikoaversion der Gesellschaft kommt man nicht herum.
6: Jede Strategie hat ihren Preis in Form von Opportunitätskosten.
Bei der Beurteilung unterschiedlicher strategischer Optionen gilt es immer, die sogenannten Opportunitätskosten zu berücksichtigen. Mit Opportunitätskosten bezeichnet man den bei der Wahl einer Alternative entgangenen Nutzen einer anderen Option. Auch alle Entscheidungen in der Energiepolitik sind mit Opportunitätskosten verbunden. Das illustrieren Überlegungen zum Ausstieg aus der Kernkraft. So bringt der Bau von Gaskraftwerken einen zusätzlichen CO2-Ausstoss, eine deutlich stärkere Abstützung auf Importe gefährdet die Systemstabilität und die subventionierte Förderung von neuen erneuerbaren Energien führt zu einem Anstieg der Strompreise sowie – etwa bei der Windkraft oder bei Kleinwasserkraftwerken – zu einer auch ökologisch fragwürdigen Verschandelung der Landschaft.
Höhere Preise können bei energieintensiven Industrien zu einem vermehrten Import von Vorleistungen oder – im Extremfall – zu einer Verlegung des Produktionsstandortes führen. Ähnlich wie bei mehr Importen steigt dadurch der CO2-Ausstoss im Ausland, sofern die zusätzliche Stromproduktion dort auf fossilen Brennstoffen basiert. Ferner weisen selbstverständlich alle Technologien, mit denen die Nukleartechnologie ersetzt wird, ganz besonders andere Grosstechnologien, ihrerseits Unfallrisiken auf, die meist auch nur begrenzt durch eine Versicherung gedeckt sind (z.B. Stauseen).
Schliesslich schlägt sich jede Strategie, die sich in erster Linie an Energieeinsparungen bzw. an der Energieeffizienz orientiert, beim Verbraucher in Form zusätzlicher Kosten (z.B. höhere Gerätestandards, Lenkungssteuern, höhere Preise) oder Einbussen beim Komfort nieder (z.B. Verzicht, Veränderung der Lebensgewohnheiten, mehr Regulierung). Kurz: Jede Strategie hat ihre Vor- aber auch Nachteile. Aus der Optik der Opportunitätskosten besteht der Nutzen der Kernkraft letztlich in der Verhinderung der Kosten bzw. der Nachteile der anderen Optionen.
7: Diversifikation ist eine der besten Strategien der Risikominimierung.
Diversifikation gilt als kluges Instrument zur Reduktion von Risiken, auf den Finanzmärkten, bei Produktportfolios oder zur Sicherung der Unabhängigkeit gegenüber Lieferanten. Analoge Überlegungen gelten auch mit Blick auf die Energie. Eine diversifizierte, auf unterschiedlichen Energieträgern und einer dezentralen Produktion basierende Versorgung reduziert am besten die inhärente Unsicherheit der Energieerzeugung und -verwendung. Nimmt man die Risiken in der Schweizer Energieversorgung als Beispiel, zeigt sich, dass physische Ausfallrisiken vor allem im Zusammenhang mit Netz- bzw. Pipelineinfrastrukturen bestehen, weshalb sie tendenziell bei Strom und Gas bedeutender sind als bei Erdöl, wo neben einer diversifizierten Importstruktur bedeutende Lagerkapazitäten bestehen.
Die häufig geforderte Substitution fossiler Energien durch heimischen Strom führt daher nicht zwangsläufig zu höherer Versorgungssicherheit und -stabilität. Einerseits wird dadurch die Diversifikation geschwächt. Anderseits bestehen zwischen Strom und fossilen Energien enge Interdependenzen. Aus Sicht der Versorgungssicherheit ist es somit sinnvoll, wenn die Schweiz die Diversifikation ihrer eigenen Energieerzeugung bewahrt – auch gegenüber Europa. Diese Optik relativiert den Nutzen neuer Gaskraftwerke als Ersatz für Kernkraftwerke: Gerade weil Europa zunehmend auf Gaskraftwerke setzt, sind sie für die Schweiz nur begrenzt attraktiv. Zu gross ist vorderhand Europas Abhängigkeit von russischem Gas und einer Handvoll Pipelines. Fehlt es in Europa an Gas, kann die Schweiz weder Strom produzieren noch importieren, weil dann die europäischen Gaskraftwerke selbst Versorgungsprobleme haben.
8: Es gibt neben Grössenvorteilen auch Grössennachteile.
Die Grösse von Produktionseinheiten ist mit ökonomischen Vorteilen verbunden (economies of scale). Sogenannte Skaleneffekte lassen sich auch bei der Stromproduktion feststellen. So sind in der Schweiz nur gerade fünf (Kern-) Kraftwerke für einen Anteil von 40% der gesamten Stromproduktion verantwortlich. Der Vorteil der Grösse liegt einerseits bei den relativ tiefen Produktionskosten pro Kilowattstunde (kWh). Anderseits ist die Beanspruchung der gerade in der Schweiz sehr knappen Ressource Land gering. Das zeigt ein einfacher Vergleich: Der grösste schweizerische Windpark im Berner Jura umfasst 16 Windturbinen. Seine Jahresproduktion beläuft sich auf etwa 0,04 TWh – wobei rund 0,03 TWh auf die acht moderneren, 140 Meter hohen Turbinen entfallen.
Allein um das älteste Kernkraftwerk Beznau I zu ersetzen, braucht es gegen 800 solcher moderner Windturbinen. Doch mit der Kraftwerksgrösse sind nicht nur Vorteile verbunden (diseconomies of scale). Erstens geht mit der Grösse ein grösseres Schadenpotenzial im Störfall einher. Zweitens stellen Grosskraftwerke wegen ihrer Grösse ein Klumpenrisiko für die Versorgung dar – steht ein solches Kraftwerk still, entfällt ein signifikanter Teil der Gesamtproduktion. Drittens steigt aus diesem Grund mit der Grösse der Kraftwerke der Bedarf an Reservekapazität, die für den Fall kurzfristiger Ausfälle eines Kraftwerks bereit gehalten werden muss. Die daraus entstehenden Mehrkosten müssen in einem kleinen Markt wie der Schweiz auf relativ wenige Verbraucher verteilt werden. Grosse Kraftwerke verlangen insofern eine noch konsequentere Integration in den internationalen Markt, sollen die Skaleneffekte auch bei den Endkunden ankommen.
9: Der Staat ist als Produzent und Financier wenig geeignet.
Bisher wird es als selbstverständlich angesehen, dass der Staat im Energiemarkt nicht nur Rahmenbedingungen setzt, sondern auch als Produzent und Financier auftritt. Angesichts der Liberalisierung und Internationalisierung der Energie- bzw. Strommärkte muss diese Rolle der öffentlichen Hand aber grundsätzlich überdacht werden. Aus ordnungspolitischer Sicht ist vor allem das Engagement der Kantone im Elektrizitätsmarkt fragwürdig, denn die Stromproduktion kann heute weder als Monopol noch als Service public angesehen werden.
Für staatlich beherrschte Kraftwerke gibt es keine Begründung. Auch aus finanzieller Sicht ist das öffentliche Engagement problematisch. Viele Kantone sehen ihre Beteiligungen im Energiesektor als attraktive Ertragsmöglichkeiten an. Im liberalisierten und internationalen Markt stehen diesen Möglichkeiten aber wachsende Risiken gegenüber. Bisher erfolgten die Investitionen im Strommarkt unter Monopolbedingungen: Hohe Kosten konnten über kostenbasierte Tarife an die Endkunden weitergegeben werden. Nach der (vollständigen) Liberalisierung gelten aber Marktpreise. Diese orientieren sich an den unsicheren europäischen Preisen, die ihrerseits von Unter- oder Überkapazitäten im Kraftwerkspark sowie vom Gaspreis abhängen.
Zwar lässt die steigende Energienachfrage hohe Preise erwarten, doch könnte umgekehrt die wachsende Förderung unkonventionellen Gases für tiefere Preise sorgen. Die preislichen Unsicherheiten, die Grösse vieler Investitionsprojekte, das Engagement der Stromproduzenten im Ausland und deren vermehrt am internationalen Handel orientierte Geschäftsmodelle haben die Risiken für die öffentliche Hand beträchtlich erhöht. Nur eine private Aktionärsstruktur bei den Verbundunternehmen und den Kraftwerksgesellschaften wird einem liberalisierten Markt gerecht.
10: Die in Zukunft erfolgreichen Technologien sind noch nicht bekannt.
Technischer Fortschritt ist ein wichtiger Treiber der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Innovationen lassen sich aber nicht durch den Staat verordnen. Sie entstehen im Wesentlichen in einem dezentralen Zusammenspiel der Unternehmen und Konsumenten im Markt. Die Rolle des Staates sollte sich auf Grundlagenforschung und die Schaffung funktionierender Rahmenbedingungen für die Märkte beschränken. Werden externe Effekte in den Kosten bzw. Preisen am Markt berücksichtigt, besteht keine Notwendigkeit zur Subventionierung neuer Technologien. In der praktischen Energiepolitik wird hingegen oft über das Potenzial und die Kosten spezifischer Technologien diskutiert. Die daraus abgeleiteten Subventionsinstrumente wie die kostendeckende Einspeisevergütung fördern ausgewählte Technologien, obwohl der Staat nicht voraussehen kann, welche Technologie sich künftig durchsetzen wird. Schlimmer noch, je teurer und ineffizienter eine Technologie ist, desto mehr Subventionen wird sie für sich reklamieren. Nicht selten gehen daher mit solchen Fördermassnahmen industriepolitische Ziele einher (Stichwort «Cleantech»). Das ist ordnungspolitisch fragwürdig und in einer kleinen, offenen Volkswirtschaft nicht zielführend. Die Politik sollte vielmehr einen Rahmen schaffen, der gegenüber dem künftigen Einsatz neuer, bisher vielleicht noch nicht einmal der Spur nach bekannter Technologien möglichst offen und flexibel ist. Das gilt jedoch nicht nur bezüglich erneuerbaren Energien. Deshalb ist es nicht sinnvoll, einen endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie zu beschliessen. Schon heute sind technische Entwicklungen erkennbar, z.B. kleine Reaktoren oder Kraftwerkstypen der vierten Generation mit inhärent höherer Sicherheit, die in den nächsten Jahren die Erzeugung von Atomstrom revolutionieren könnten. Aber auch heute noch unbekannte Technologien könnten die Energiepolitik eines Tages völlig verändern. Deshalb stellen endgültige Entscheide für oder gegen eine Energieform eine Anmassung von Wissen und eine Absage an zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten dar.
Für eine zukunftsoffene Energiepolitik
Die hier formulierten Grundsätze sind ein Versuch, ordnungspolitische Leitplanken für die Energiepolitik zu setzen. Sie sind geprägt von der Überzeugung, dass es im Such- und Entdeckungsprozess der Forschung, aber auch der Märkte, keine endgültigen Gewissheiten geben kann. Ausserdem gehen sie davon aus, dass alles menschliche Tun risikobehaftet ist, dass eine Null-Risiko-Gesellschaft nicht etwa erstrebenswert ist, sondern geradezu unmenschlich wäre und dass daher auch Investitionen in neue Technologien und Kraftwerke immer mit Risiken verbunden sind, wirtschaftlichen wie technischen und im Grundsatz (wenn auch nicht im Ausmass) unabhängig von der gewählten Technologie. Dementsprechend darf Energiepolitik nicht zur Planwirtschaft verkommen. Der Staat, sei es der Bund, seien es die Kantone, sollte sich weder als Produzent noch als Investor gebärden. Aufgabe der Politik ist es lediglich, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit der Wettbewerb funktioniert, die Preise nicht verzerrt werden, ein vernünftiges Mass an Sicherheit gewährleistet scheint, Investitionen in neue Technologien möglich sind und der internationale Energie- und Stromhandel effizient abläuft.
Der Entscheid des Bundesrates vom 25. Mai 2011 widerspricht in mehrfacher Hinsicht den Grundsätzen einer marktwirtschaftlichen Energiepolitik. So kann weder die Erwartung steigender Kosten der Kernkraftwerke nach dem gravierenden Unfall von Fukushima noch jene sinkender Kosten neuer erneuerbarer Energien den Entscheid rechtfertigen. Es ist nämlich an den Stromproduzenten, nicht an der Politik, die Rentabilität unterschiedlicher Produktionsformen einzuschätzen und dann die Wahl der «besten» Technologie zu treffen. Genauso verstösst die Art und Weise, wie der Bundesrat seine ambitiösen Ziele des Stromsparens erreichen will, gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, abgesehen davon, dass angesichts des anhaltend hohen Bevölkerungswachstums nur schon das Ziel einer Stabilisierung des Stromverbrauchs reichlich unrealistisch erscheint. Statt Instrumente wie Gerätemindestanforderungen, Bonus-Malus-Systeme oder Lenkungsabgaben auf Strom zu propagieren, sollte der Bundesrat eher dafür besorgt sein, dass die Verbraucher mit realistischen Marktpreisen konfrontiert werden, etwa durch eine rasche Umsetzung des zweiten Liberalisierungsschrittes auf dem Strommarkt. Noch profitieren zu viele Konsumenten in der Schweiz von verbilligten Stromtarifen unter dem Marktniveau.
Die bundesrätliche Strategie sieht ferner einen weiteren Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien vor. Bei der Wasserkraft dürften dem jedoch die weit verbreiteten ökologischen Bedenken enge Grenzen setzen, während der grosszügige Ausbau der neuen erneuerbaren Energien vor allem mit hohen Kosten für die Endverbraucher verbunden sein wird – zumal, wenn er rasch erfolgen soll, um den Import zu reduzieren oder den Bau von Gaskraftwerken zu verzögern. Die Schweiz ist bei vielen erneuerbaren Energien schlicht kein optimaler Standort. So ist das Potenzial der Windkraft in der Schweiz zu gering. Aus Mangel an Alternativen dürfte wohl vor allem die Photovoltaik gefördert werden, die aber in absehbarer Zeit noch auf bedeutende Subventionen angewiesen ist. Die Mehrkosten müssen die inländischen Verbraucher zahlen.
Auch wenn die Kernkraft nach der Katastrophe in Japan in der Bevölkerung massiv diskreditiert erscheint, widerspricht ein abschliessender Ausstiegsentscheid dem Gebot der Vernunft und des Wissens um die Beschränktheit allen Wissens. In den nächsten Jahren könnten neue Technologien (etwa kleine Reaktoren, Kraftwerke der vierten Generation oder völlig neue Lösungen) relevant und technisch wie ökonomisch interessant werden. Darauf sollte eine zukunftsoffene Energiepolitik ausgerichtet sein, nicht auf eine populäre «Bewältigung» der Vergangenheit und das Anvisieren unrealistischer Szenarien.