Über 85% der Paare, die zusammenwohnen, sind verheiratet. Bei Rentnerpaaren sind es sogar 95%. Eine Heiratsstrafe hat also weder die Paare von der Eheschliessung abgehalten, noch hat sie ältere Ehegatten in nennenswertem Umfang zu «Scheinscheidungen» bewegt.

Das liegt es auch daran, dass in Wirklichkeit nur eine Minderheit der verheirateten Paare bei der Ehe tatsächlich mit steuerlichen Nachteilen konfrontiert wird. Zwar bleiben auf Bundesebene laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung rund 80’000 Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren schlechter gestellt, vorwiegend Haushalte, bei denen der Zweitverdiener 20% oder mehr zum Gesamteinkommen beisteuert. Das sind lediglich 6,5% der rund 1,25 Mio. erwerbstätigen Paarhaushalte. Rechnet man zudem die Einkommenssteuern auf Kantons- und Gemeindeebene mit ein, wendet sich das Blatt: Häufig ist die Ehe gegenüber dem Konkubinat im Vorteil. Generell liegt die effektive Steuerbelastung der Paarhaushalte – unabhängig von ihrem Zivilstand und der Anzahl Kinder – bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unter derjenigen von Alleinstehenden.

Heiratsbonus - Heiratsstrafe | Avenir Suisse

Für Zweitverdienerinnen würde sich die Arbeit weniger lohnen

Dass der Heiratsbonus eher zur Norm geworden ist, liegt vor allem am Ehegattensplitting, das von vielen Kantonen praktiziert wird. Dabei wird zur Bestimmung des steuerbaren Einkommens das gesamte Haushaltseinkommen durch einen Divisor geteilt, der bei einem Vollsplitting zwei beträgt. Weil beim Splitting für alle Steuerpflichtigen nur ein Steuertarif zur Anwendung kommt, bezahlt kein Ehepaar – egal wie die Einkommen innerhalb des Paares verteilt sind – höhere Steuern als ein Konkubinatspaar mit gleichem Gesamteinkommen. Im Gegenteil: Beim Splitting spart ein Paar durch Heirat umso mehr Steuern, je ungleicher die Einkommen der Partner sind. Somit entsteht ein Anreiz zum Heiraten, vor allem für Konkubinatspaare, bei denen der Zweitverdiener – in 90% der Fälle die Frau – wenig verdient.

Doch das sind nicht die einzigen Anreize, die das Splitting-Verfahren setzt. Weil dem Paar nach der Heirat – dank Steuerersparnis – mehr Geld zur Verfügung steht, wird es sein Arbeitsangebot tendenziell etwas reduzieren und mehr Freizeit geniessen. Da Männer fast immer in Vollzeit beschäftigt sind, wird sich dieser «Einkommenseffekt» vor allem bei den Frauen zeigen. Eine noch grössere Wirkung auf das Erwerbsverhalten wird allerdings von einem anderen Effekt ausgehen, dem «Substitutionseffekt». Die im Konkubinat lebenden Frauen mit geringerem Arbeitspensum (und Einkommen) zahlen heute wenig Steuern. Werden sie nun durch einen Systemwechsel zur Heirat ermuntert, wird ihr Einkommen zu einem höheren Steuersatz besteuert – besonders dann, wenn der Ehemann überdurchschnittlich verdient. Gut möglich, dass sie sich nach der Heirat gänzlich aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Deshalb wird das Splitting ab und zu auch «goldener Käfig» genannt.

Konsequenzen für den Arbeitsmarkt

Die allgemeine Einführung des Splittings auf Bundesebene zur Behebung der verbleibenden Heiratsstrafe hätte also durchaus Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. Trotz Fachkräftemangel würde ein solcher Systemwechsel viele Frauen davon abhalten, ihre Arbeitspensen zu erhöhen. Dies hätte langfristige Auswirkungen auf ihre Karriere, auf ihre Löhne und somit auf die Schliessung der verbleibenden Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Die Beseitigung einer (kleinen) Ungleichheit ginge im vorliegenden Fall auf Kosten eines grösseren Ideals, nämlich der Gleichstellung der Geschlechter.