Wer heute berufstätig ist und heiratet, wird vom Staat steuerlich abgestraft. Schuld ist neben der steilen Steuerprogression die gemeinsame Veranlagung. Die Folge: Ein Grossteil jedes zusätzlichen Lohnfrankens geht direkt ans Steueramt.

Der Erwerbsanreiz für Zweitverdienende wird dadurch entscheidend geschmälert. Insbesondere für verheiratete Frauen kann das bestehende Steuersystem Anlass sein, nicht oder nur mit einem tiefen Pensum erwerbstätig zu sein. Und der Steuerkommissar muss in der Veranlagung das traditionelle Einernährer-Familienmodell begünstigen, obwohl die Lebensrealität im 21. Jahrhundert anders aussieht: Während die Erwerbsquote für Frauen kontinuierlich steigt, geht die Zahl der Eheschliessungen sukzessive zurück. Wurden 1970 – trotz deutlich kleinerer Bevölkerungszahl – fast 48’000 Hochzeiten gefeiert, verzeichnet die Statistik im vergangenen Jahr nur noch knapp 35’000 Eheschliessungen.

Nur die Individualbesteuerung schafft Chancengleichheit und setzt Anreize zur Erwerbsbeteiligung von beiden Partnern. (Anton Mislawsky, Unsplash)

Die Steuerrechnung sollte nicht dazu verleiten, dass bereits Frischvermählte die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis stellen. Die schon 1984 vom Bundesgericht gerügte «Heiratsstrafe» zeitigt gesellschaftliche Auswirkungen: Weil das Zweiteinkommen steuerlich und zusammen mit hohen Kinderbetreuungskosten staatlich «weggefressen» wird, bleiben die Teilzeitpensen der Mütter oft tief.

Zwei Volksinitiativen sollen es richten, um dieses gesellschafts- und steuerpolitische Malaise auszumerzen. Deren konzeptionelle Unterschiede könnten nicht grösser sein:

«Die Mitte» will eine Initiative für ein Vollsplitting-Modell ausarbeiten. Das Gesamteinkommen von Ehepaaren soll demnach zum Satz des halben Einkommens besteuert werden. Damit würden jene Paare profitieren, bei denen die Einkommen höchst ungleich verteilt sind. Zwar würden bei einem Splittingmodell die Steuern für viele Ehepaarhaushalte gesenkt. Der Erwerbsanreiz für den zweitverdienenden Ehepartner wäre aber bescheiden, die Chancengleichheit gerade für Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gegeben. Nach wie vor würde das traditionelle Familienmodell favorisiert – zu Wahlkampfzeiten gerne abgebildet auf grossflächigen Plakaten von glücklichen Eltern samt aufgewecktem Nachwuchs.

Doch ein fortschrittliches Familienbesteuerungsmodell sollte nicht nur die Steuerlast für die Ehepaar-Haushalte senken, sondern auch die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöhen. Hier kommt die zweite, von den FDP-Frauen lancierte Volksinitiative ins Spiel: Sie will der Individualbesteuerung zum Durchbruch verhelfen, die eine Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unabhängig vom Zivilstand vorsieht. Damit werden ökonomische Anreize für den Zweitverdienenden geschaffen, sich beruflich stärker zu engagieren.

Das Gebot der Stunde, Berufstätigkeit und Eheschliessung steuerlich kompatibel zu machen, ist auch der demografischen Entwicklung geschuldet. Die Babyboomer-Jahrgänge werden laufend pensioniert, händedringend werden Schweizer Unternehmen in den nächsten Jahren Zehntausende Fachkräfte suchen. Auch hier würde die Individualbesteuerung Abhilfe schaffen, wäre doch bei deren Einführung mit einer Erwerbszunahme von bis zu 60’000 Vollzeitstellen zu rechnen.

Dieser Beitrag ist am 8. Juli 2021 in der «Handelszeitung» und am 15. Juli in den «Schaffhauser Nachrichten» erschienen.