Wegen strengen Strahlenschutzvorschriften, verbreitetem Widerstand gegen Funkantennen und hohen Netzaufbaukosten scheint es höchst unsicher, ob die vier schweizerischen UMTS-Konzessionärinnen wie vorgeschrieben fristgerecht je ein eigenes UMTS-Netz errichten können. Auf der Basis von ökonomischen, rechtlichen und technischen Abklärungen wird deshalb vorgeschlagen, dass die vier Konzessionärinnen eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen und ein gemeinsames Funknetz errichten. Am Sinnvollsten wäre die Organisation der Netzgesellschaft als privatwirtschaftliches Gemeinschaftsunternehmen, das – um Monopolgewinne zu vermeiden – einer Kontrolle durch die Regulierungsbehörde unterliegen müsste. Die vier Konzessionärinnen sollten auf Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit zu gleichen Anteilen eine Netzgesellschaft gründen, was innerhalb des geltenden Rechts möglich ist. Zudem wäre eine Orientierung an der mittleren Sendeleistung anstatt an der Maximalleistung für die UMTS-Technologie vernünftiger und praktikabler. Längerfristig ist eine Anpassung der Schweizer NIS-Verordnung an die überwiegend in Europa geltenden Vorschriften empfehlenswert. Dies würde eine signifikante Reduktion der Zahl der Antennen mit sich bringen.