Bildung birgt viel Positives – für das Individuum und die Allgemeinheit. Nach einem höheren Abschluss übernimmt man typischerweise qualifizierte Aufgaben und verdient entsprechend mehr. Weil dadurch die Steuereinnahmen steigen, wird von einem impliziten Gesellschaftsvertrag gesprochen.
So die Theorie. Doch in der Praxis gerät dieser Gesellschaftsvertrag ins Wanken. Gemäss Schätzungen der OECD ist in der Schweiz die fiskalische Bildungsrendite vergleichsweise tief. Zudem nimmt sie wegen dem Trend zu Teilzeitbeschäftigung tendenziell ab. Bei Arbeitspensen unter 70% ist die fiskalische Rendite eines Hochschulabschlusses oft nicht mehr gegeben.
Die neue Analyse von Marco Salvi, Florence Mauli und Patrick Schnell zeigt verschiedene Optionen auf, wie mit diesen veränderten Bedingungen umgegangen werden kann. Demnach wären nachgelagerte Studiengebühren (NSG) zu prüfen – also Gebühren, die erst nach Abschluss der Ausbildung bezahlt werden müssen. Sowohl aus Sicht der Chancengerechtigkeit als auch aus finanzpolitischen Gründen schneiden NSG gut ab. Zudem ist das Instrument international erprobt. Das Modell von Avenir Suisse sieht vor, eine vom Einkommen abhängige, progressive nachgelagerte Studiengebühr zu erheben, die ab einem bestimmten Mindesteinkommen greift. Die NSG wäre bis zur vollkommenen Tilgung der aufgelaufenen Schulden zu entrichten.
In einer Simulation unseres NSG-Modells zeigen wir, dass selbst Vollzeit arbeitende Hochschulabsolventen mit einem vergleichsweise tiefen Lohn die von ihnen verursachten Studienkosten noch vor der Pensionierung zurückzahlen würden. Die Geschwindigkeit hängt stark von den Rückzahlungsbedingungen ab.