Bildung birgt viel Positives – für das Individuum und die Allgemeinheit. Nach einem höheren Abschluss übernimmt man typischer­weise qualifizierte Aufgaben und verdient entsprechend mehr. Weil dadurch die Steuer­einnahmen steigen, wird von einem impliziten Gesell­schafts­vertrag gesprochen.

So die Theorie. Doch in der Praxis gerät dieser Gesellschafts­vertrag ins Wanken. Gemäss Schätzungen der OECD ist in der Schweiz die fiskalische Bildungs­rendite vergleichsweise tief. Zudem nimmt sie wegen dem Trend zu Teilzeit­beschäftigung tendenziell ab. Bei Arbeitspensen unter 70% ist die fiskalische Rendite eines Hoch­schul­abschlusses oft nicht mehr gegeben.

Die neue Analyse von Marco Salvi, Florence Mauli und Patrick Schnell zeigt verschiedene Optionen auf, wie mit diesen veränderten Bedingungen umgegangen werden kann. Demnach wären nachgelagerte Studien­gebühren (NSG) zu prüfen – also Gebühren, die erst nach Abschluss der Ausbildung bezahlt werden müssen. Sowohl aus Sicht der Chancen­gerechtigkeit als auch aus finanzpolitischen Gründen schneiden NSG gut ab. Zudem ist das Instrument international erprobt. Das Modell von Avenir Suisse sieht vor, eine vom Einkommen abhängige, progressive nachgelagerte Studiengebühr zu erheben, die ab einem bestimmten Mindest­einkommen greift. Die NSG wäre bis zur voll­kommenen Tilgung der aufge­laufenen Schulden zu entrichten.

In einer Simulation unseres NSG-Modells zeigen wir, dass selbst Vollzeit arbeitende Hochschul­absolventen mit einem vergleichs­weise tiefen Lohn die von ihnen verursachten Studien­kosten noch vor der Pensionierung zurück­zahlen würden. Die Geschwindigkeit hängt stark von den Rück­zahlungs­bedingungen ab.