Über eine halbe Milliarde Franken fliessen jährlich von den Stromunternehmen zur Nutzung der Wasserkraft an die Gebirgskantone. Diese Wasserzinsen sind über die Jahrzehnte stetig gestiegen und zunehmend zu einem Instrument der Regionalpolitik verkommen. Sie sind nur von der installierten Bruttoleistung der Kraftwerke, nicht aber von deren Stromproduktion und schon gar nicht von deren Rentabilität abhängig.

Die Wasserkraft gerät dadurch im aktuellen Marktumfeld zusätzlich unter Druck. Das policy brief zeigt Varianten für eine Reform des Wasserzinses auf. Die radikalste und marktfreundlichste Variante wäre eine völlige Abschaffung dieser Abgeltung. Gemäss föderalistischer Logik haben die Kantone hingegen ein Anrecht auf Entgelt für die Nutzung ihrer natürlichen Ressource. Dieses sollte dann aber abhängig von der erzielbaren Rente sein. In beiden Fällen drängt sich eine Anrechnung der Wasserzinserträge im Ressourcenausgleich auf. Regionalpolitische Ziele sollten stattdessen explizit über den Lastenausgleich verfolgt werden.