Die Verbreitung von «Long Covid», also von langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen einer Covid-19-Erkrankung, ist umstritten. Ziemlich klar ist hingegen, dass Corona weltweit nachhaltige Auswirkungen auf die Staatshaushalte haben wird. Hier gilt das gleiche wie für Individuen: Je gesünder sie vor dem Corona-Befall waren, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht mit negativen Langfrist-Folgen zu kämpfen haben.

Die Schweiz startete mit gesunden Staatsfinanzen in die Krise. Der Bund konnte daher zügig Ausgaben von über 30 Mrd. Fr. zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-Pandemie sprechen. Angesichts dieses enormen Mehraufwands stellen sich zwei Fragen: Wie verträgt sich diese Intervention mit den Anforderungen der Schuldenbremse? Und: Ist eine Sonderfinanzierung nötig, um das 2020 aufgerissene Staatsdefizit zu kompensieren?

In dieser Analyse zeigt Avenir Suisse: Die Schuldenbremse muss für die Finanzierung der Covid-Ausgaben nicht gelockert werden. Diese lassen sich ohne Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes kompensieren. Jedoch sollten bei Erstellung des Budgetvoranschlags Korrekturen ergriffen werden, um eine zu restriktive Wirkung der Schuldenbremse zu verhindern. Verzichten sollte der Bund vor allem auch auf eine Sondersteuer für Unternehmen, denen die Krise nichts anhaben konnte. Wir sollten uns generell vor Lockerungen unserer finanzpolitischen Disziplin hüten, denn genau diese hat den Bund in die komfortable Lage gebracht, schlagkräftig auf die Krise zu reagieren.