Seit 1992 hat die Zahl der im öffentlichen Sektor Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überproportional um über 30 Prozentpunkte zugenommen. Dagegen betrug der Quotient für das Beschäftigungswachstum über alle Sektoren hinweg im Verhältnis zur Bevölkerung im gleichen Zeitraum nur etwas über 15 Prozentpunkte.

Heute sind fast 164’000 Personen in der Verwaltung beschäftigt (VZÄ). Der Bund allein weist gegen 39’000 Mitarbeitende aus – mit steigender Tendenz. Der monatliche Medianlohn beträgt 8258 Franken – gegenüber dem gesamtschweizerischen Medianlohn von rund 6538 Franken. Selbst ohne Kaderfunktion verdient man als Verwaltungsangestellter durchschnittlich monatlich brutto 7536 Franken. Die geschätzten jährlichen Arbeitskosten für die im öffentlichen Sektor Beschäftigten machen rund 20 Mrd. aus.

Auch in Zeiten von Covid-19 ist der Arbeitsplatz garantiert, Überzeiten werden extra abgegolten. Wer beim Bund mit Vertrauensarbeitszeit arbeitet, erhält eine jährliche Entschädigung in Form einer Barvergütung von 6 Prozent des Jahreslohns.

Demgegenüber sind fast 2 Millionen Beschäftigte des Privatsektors in Kurzarbeit, die Arbeitslosigkeit liegt Ende Juni bei 3,2 Prozent. Die Folgen des Produktionsausfalls der Schweizer Wirtschaft infolge Covid-19 könnten 80 bis 100 Mrd. kosten. Um die Folgen der Pandemie abzumildern, stellt die Politik Unterstützungsgelder im hohen zweistelligen Milliardenbereich bereit. Wird dem Primat der Generationengerechtigkeit Folge geleistet, sind diese geäufneten Schulden wieder abzutragen. Daran haben zwingend auch die im öffentlichen Sektor Bediensteten durch einen «Beamtenzehntel» ihren Beitrag zu leisten.

Manche Verwaltungstätigkeiten dienen weniger der Allgemeinheit als irgendwelchen Sonderinteressen. (Samuel Zeller, Unsplash)

Um den jährlich steigenden Personalausgaben Einhalt zu gebieten, ist ein schweizweiter Stellenstopp für den öffentlichen Sektor angebracht. Und kein Tabu darf der Rückbau von Verwaltungsstellen sein, die weniger der Allgemeinheit als irgendwelchen Sonderinteressen dienen oder sich durch hohe Ineffizienzen «auszeichnen». Eine Fachstelle Veloverkehr mit sieben Beschäftigten wie in der Stadt Bern würde obsolet, ebenso müsste die extensive Agrarbürokratie mit einem schweizweiten Verwaltungsaufwand von rund einer Viertelmilliarde Franken deutlich reduziert werden.

Die Vorsteher der Finanzdepartemente beim Bund, in den Kantonen und Gemeinden sind in erster Linie Finanz- und nicht Personaldirektoren. Politisch ist der Führungswille aufzubringen, die diversen «Beamtenprivilegien» (endlich) zu kappen. Der Bund etwa kennt Orts-, Funktions-, Sonder- und Arbeitsmarktzulagen. Dazu kommt ein fragwürdiger Lohnerhöhungsautomatismus: Für die obersten zwei Beurteilungskategorien gibt es einen jährlichen Lohnanstieg von 1,5 bis 4 Prozent, bis das Lohndach der Gehaltsklasse erreicht ist.

Angesichts der finanziellen Zusatzverpflichtungen infolge Covid-19 ist die Auflösung der «Sonderzone öffentliche Verwaltung» gefragt: Würde man den 164’000 Beschäftigten (VZÄ) den Schweizer Medianlohn bezahlen und die durchschnittlichen Arbeitskosten für Sozialbeiträge, Bildung und Rekrutierung aufwenden, so liessen sich alleine rund 4,8 Mrd. Fr. einsparen.

Dieser Beitrag ist am 16. Juli 2020 in der «Handelszeitung» erschienen.