Vom Konsumentenschutz sind heute alle möglichen und unmöglichen Lebensbereiche betroffen – bei weitem nicht nur die Gesundheit und die Produktesicherheit, wo man dies vielleicht erwarten würde. Längst hat sich die Politik öffentlichkeitswirksam des «Wohls der Konsumenten» bemächtigt. Bedenkt man jedoch den technischen Wandel der letzten Jahre, sollte die Entwicklung eigentlich in die umgekehrte Richtung gehen. Die Informationslage der Konsumenten hat sich durch die rasante Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien markant verbessert. Vor allem das Internet hat zu einem «Consumer Empowerment» ungeahnten Ausmasses beigetragen. Die in der Konsumentenpolitik traditionelle Annahme des schlecht informierten Konsumenten, den es vor Ausnutzung und Übervorteilung durch Dritte zu schützen gilt, verkommt zusehends zum Anachronismus.

Finanzhilfen sind ein Anachronismus

Nicht zuletzt stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der künftigen Rolle und Finanzierung der traditionellen Konsumentenorganisationen, deren herkömmliche Hauptaufgabe die Informationsvermittlung und Beratung ist. In der Schweiz existieren zurzeit vier «offizielle» – d.h. vom Bund mit rund 1 Mio. Franken subventionierte – Konsumentenorganisationen:

  • Associatione Consumatrici e Consumatori delle Svizzera Italiana (ACSI)
  • Fédération Romande des Consomateurs (FRC)
  • Konsumentenforum (KF)
  • Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)

Die Finanzhilfen wurden den Konsumentenorganisationen vor rund 25 Jahren, als das neue  Konsumenteninformationsgesetz (KIG) in Kraft trat, für die folgenden drei Aufgaben zugedacht: Information und Beratung der Konsumenten, Durchführung von vergleichenden Tests und Abschluss von Deklarationsvereinbarungen. Während sich heute im Bereich Information und Beratung eine Vielzahl von kommerziellen und nicht-kommerziellen Angeboten findet, die bestens ohne staatliche Subventionen auskommen (vgl. Abbildung), gehört die Durchführung von vergleichenden Tests längst nicht mehr zum Tagesgeschäft der Konsumentenorganisationen. Deklarationsvereinbarungen haben zudem heutzutage de facto keine Bedeutung mehr. Die ursprüngliche Begründung für die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen ist also weitestgehend überholt. Konsequenterweise fordert Avenir Suisse dann auch schon sein längerem die Abschaffung der Finanzhilfen (vgl. die Publikationen «Gefährdete Konsumentenfreiheit» und «Liberales Schattenbudget»).

Verpasste Chance

Im November 2017 schlug auch die Finanzkommission des Nationalrats – als eine von rund 80 Sparmassnahmen – die schrittweise Abschaffung der Bundesgelder für die Konsumentenorganisationen vor. So sollten die Finanzhilfen 2018 um rund die Hälfte auf eine halbe Million Franken gesenkt und ab 2019 vollständig eingestellt werden. Dieser sowie auch viele andere Sparvorschläge blieben jedoch im Nationalrat chancenlos. Mit rund 110 zu 80 Stimmen wurde der entsprechende Antrag abgelehnt.

Zurecht kann angeführt werden, dass die jährliche Einsparung von einer Million Franken bei einem Bundesbudget von aktuell 70 Mrd. Franken höchstens einem Tropfen auf den heissen Stein gleichkommen wäre. Und je nach Standpunkt kann auch argumentiert werden, dass der Bund für «dümmere Dinge» als den Konsumentenschutz weit mehr Geld ausgibt. Dies ändert aber nichts daran, dass der Bund eine Finanzhilfe ausrichtet, die nicht mehr ihrem ursprünglich vorgesehenen Zweck dient und nicht-subventionierte Informationsangebote für Konsumenten benachteiligt. Der Sparvorschlag der nationalrätlichen Finanzkommission wäre ein guter Anlass für eine Debatte darüber gewesen, wie staatlich unterstützter Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter sinnvoll betrieben werden soll.