Beurteilung der IKZ-Formen durch Kantonsexperten

Ein immer grösserer Anteil der kommunalen Aufgaben wird in Gemeindeverbänden und anderen Gefässen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) erbracht. So arbeiten 90% der Gemeinden bei der Spitex/Hauspflege zusammen, 75% in Schulfragen und bei der Feuerwehr, deutlich über 50% bei der Wasserversorgung sowie der Abwasser- und der Kehrichtentsorgung. Diese flexible Art der Leistungserstellung hat sich bisher oft als zweckmässig erwiesen –  immerhin wird dadurch die Bewältigung von Aufgaben ermöglicht, die zu «gross» für eine einzelne Gemeinde sind, ohne die rechtliche Unabhängigkeit der betroffenen Gemeinden (wie bei einer Fusion) gleich ganz aufzugeben.

Gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der IKZ sollten jedoch nicht ausgeblendet werden:

Eine Umfrage von Avenir Suisse hat gezeigt, dass Kantonsvertreter die direktdemokratische Kontrolle der IKZ durch die Bevölkerung als nicht allzu hoch einschätzen (vgl. Abbildung). Gemeindeverbände, Mehrzweckverbände und Regionalkonferenzen erreichen im Durchschnitt ein «mittel», Verträge, Anstalten und privatrechtliche juristische Personen nur ein «eher schlecht».

Deutlich besser fällt das Urteil der Kantonsvertreter über die Outputqualität/Effizienz der IKZ aus. Im Durchschnitt werden diesbezüglich alle Formen als «eher gut» beurteilt. Zwischen der Outputqualität und der Effizienz kann jedoch eine grosse Lücke klaffen, die durch die Fragestellung nicht erfasst wurde. Bezogen auf die Leistungserbringung in Gemeindeverbänden betonten nämlich verschiedene Kantonsexperten, die Qualität der «ausgelagerten» Angebote lasse wenig zu wünschen übrig, während es um die Effizienz besser stehen könne. So würden manchmal Luxuslösungen angeboten – und dies oft in einer «Take-it-or-leave-it» Manier – die bei einem klareren Bezug der Kosten zu den Gemeindebudgets kaum in Betracht gezogen würden. Oder um es mit den Worten eines Kantonsexperten auszudrücken: «Die Detailverliebtheit nimmt mit wachsender Spezifizierung der ausgelagerten Aufgaben zu».

Potenziell besonders ausgeprägt ist dieses Problem in Gemeindeverbänden, die sich über eine Delegiertenversammlung organisieren, deren Mitglieder nicht vom Volk gewählt werden. Dies sind meist Fachpersonen und damit Interessenvertreter des entsprechenden Sachgebiets. Als solche erachten sie die von ihrem Zweckverband erbrachte Leistung naheliegenderweise als überdurchschnittlich wichtig und streben daher einen hohen Leistungsstandard mit entsprechenden Kostenfolgen an.

Eine Ausstattung der Zweckverbände mit direktdemokratischen Instrumenten wie Initiativ- und Referendumsrecht kann dieses Problem abschwächen, aber nicht vollends beseitigen, denn die Stimmberechtigten sind bei ihrer Meinungsbildung letztlich auf die Informationen der Entscheidungsträger in den Zweckverbänden angewiesen.

Als Ausweg sind zwei Varianten vorstellbar:

  1. In Gemeindeverbänden mit strategischen Aufgaben sollten als «gesetzgebende Instanz» anstelle einer Delegiertenversammlung die Stimmberechtigten der Mitgliedsgemeinden bzw. ein von diesen gewähltes und sie vertretendes Verbandsparlament treten.
  2. In Gemeindeverbänden mit operativen Aufgaben sollte sich die Delegiertenversammlung aus Exekutivmitgliedern der Gemeinden oder gar aus den Gemeindepräsidenten zusammensetzen. Denn diese Personen haben erstens einen klareren Bezug zum Gemeindebudget und zweitens eine höhere direktdemokratische Legitimation.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Avenir-Suisse-Studie «Gemeindeautonomie zwischen Illusion und Realität».