Mit einem jährlichen Auftragsvolumen in der Höhe von 10% des Bruttoinlandprodukts (BIP) und einer Wertschöpfung von 5,3% des BIP sowie 7,9% aller Beschäftigten ist die Bauwirtschaft eine gewichtige Branche – aber leider auch eine der meist regulierten. Laut dem SECO-Bürokratiemonitor (2015) wird die subjektive Belastung durch Regulierungen in der Bauwirtschaft (nach der Lebensmittelhygiene) am zweithöchsten eingestuft, Tendenz steigend. Bei der Höhe der Regulierungskosten belegt das Baurecht Platz 4, direkt hinter der Abwicklung der Mehrwertsteuer, dem Umweltrecht sowie dem Rechnungslegungs- und Revisionsrecht.

Regulierungskosten von bis zu einem Drittel des Projektvolumens

Das SECO beziffert die Regulierungskosten alleine im Hochbau mit 1,6 Mrd. Fr. bzw. 6% des Bauvolumens. Die meisten Kosten fallen bei den Bewilligungsverfahren, dem Brandschutz, bei energetischen Massnahmen und bei Gesundheit und Hygiene an. In Umbau- bzw. Erneuerungsprojekten kann die Regulierung bis zu 32% der Projektkosten ausmachen. (Diese Zahlen entstammen den offiziellen Quellen aus Bern, Brancheninsider sprechen von noch höheren Lasten.)

Die starke Regulierung ist an erster Stelle ein Nachteil für die Bauwirtschaft selbst, als Kostentreiber und Unsicherheitsfaktor. Bei genauer Betrachtung aber sind die volkswirtschaftlichen Folgekosten noch weitreichender. Ein unbürokratischer Ablauf bei Baubewilligungen und niedrige Baukosten sind ein wichtiger Standortfaktor für alle Unternehmen, die wachsen möchten, vor allem dann, wenn sie Investitionen tätigen wollen, um innovative Produkte zeitgerecht auf den Markt zu bringen.

Baustelle: Die Bauwirtschaft gehört zu denjenigen Branchen, die von der administrativen Belastung und der Überregulierung am stärksten betroffen sind. (Bild. Fotolia/ Eléonore H)

Die Bauwirtschaft gehört zu den Branchen, die von der Überregulierung am stärksten betroffen sind. (Bild. Fotolia/ Eléonore H)

Was ist zu tun? Neben administrativen Entlastungen sollte vor allem das Baurecht entschlackt und harmonisiert werden. Neue Regulierungen müssten zudem einen rigorosen Quality Check durchlaufen. Dazu einige detaillierte Vorschläge:

Weniger Administration im Alltag

  • Punkto E-Government hinkt die Schweiz hinter anderen Ländern hinterher. Durch die Einführung solcher Lösungen würden Verfahren und administrative Abläufe rationalisiert und dadurch Kosten reduziert. Eine solche Modernisierung wäre zwar mit einem Initialaufwand für die Beteiligten verbunden, zahlt sich aber mittelfristig für alle aus.
  • Die Arbeitszeiterfassung könnte erleichtert werden, indem die Unternehmen die Möglichkeit bekämen, individuelle Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern zu treffen, statt die Voraussetzungen des GAV erfüllen zu müssen.

Harmonisierung des formellen und materiellen Rechts

  • Die Existenz von 26 unterschiedlichen Gesetzgebungen im Planungs- und Baurecht macht dessen Anwendung besonders für Unternehmen, die in verschiedenen Kantonen tätig sind, sehr kompliziert. Gleichzeitig funktionieren die kantonalen Unterschiede als Markteintrittsbarrieren für Anwälte, Architekten, Planer und Unternehmen im Hoch- und Tiefbau. Eine nationale Harmonisierung der Verfahren und der materiellen Vorschriften könnte die Qualität der Regulierung und deren Effizienz deutlich erhöhen und gleichzeitig zu mehr Wettbewerb führen. Bemühungen wie die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe gehen in die richtige Richtung, sind aber auf weitere Regulierungsfelder und auf alle Kantone auszudehnen.
  • Hinzu kommen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Regulierungen, etwa zwischen den Brandschutzvorschriften und der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz. Solches führt dazu, dass Bauherren für denselben Sachverhalt oft mit verschiedenen Regelungen und unterschiedlichen Behörden konfrontiert sind. Eine Vereinfachung und eine klare Abstimmung der einzelnen Normen aufeinander tut daher Not.

Verzicht auf neue Regulierungen

  • Die Teilrevision II des Raumplanungsgesetzes widerspricht der guten Gesetzgebung, da diese geändert werden soll, bevor sich die Neuerungen der Teilrevision I in der Praxis bewähren konnten. Zudem ist die Revision überladen und droht, den administrativen Aufwand weiter zu erhöhen. In diesem Sinne ist darauf zu verzichten.
  • Auch die geplanten Änderungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) und der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) übertragen den Bauunternehmen weitere Aufgaben, unterstellen sie vermehrter Kontrolle, führen zu höheren administrativen Kosten und sind daher nicht zweckdienlich.

 Systematischeres Vorgehen und mehr politisches Engagement

  •  Avenir Suisse hat einen Massnahmenkatalog mit sechs Eckpunkten vorgeschlagen, welche geeignet sind, die zunehmende Regulierungsflut in den Griff zu bekommen. Im Vordergrund steht ein Quality Check für alle geplanten neuen Regulierungen anhand eines standardisierten Kriterienkataloges. Regulierungen mit zu hohen Kosten würden beim Regulierungscheck durchfallen.
  • Nicht jede Regulierung muss für alle Unternehmen gelten. Eine weitere Erleichterung wäre daher die konsequente Einführung von Opting-out-Klauseln für z.B. besonders kleine oder lokal ausgerichtete Unternehmen. Dies könnte zum Beispiel im Bereich der Energievorschriften die Regulierungskosten senken. Besonders relevant wäre dies im Kontext der Energiestrategie 2050. Das zu erreichende Schutzziel sollte im Vordergrund stehen, die konkrete Umsetzung aber der Bauwirtschaft überlassen werden.
  • Der politische Aktivismus auf Bundes-, Kantons und Gemeindeebene im Bau- und Immobilienbereich macht es aber auch dringend notwendig, dass die Bau- und Immobilienwirtschaft sich wieder vermehrt in den politischen Prozess einbringt. Der von Avenir Suisse vorgeschlagene Quality Check könnte dabei zur Versachlichung der Diskussion und damit zu besseren Regulierungen beitragen.