Im Zuge der Pandemie, aber auch in deren Nachgang hat der Glaube an den Staat als Allheilmittel zur Lösung aller Gegenwartsprobleme neue Dimensionen erreicht. Bewährte helvetische Grundsätze der Ordnungspolitik werden reihenweise über Bord geworfen.

Neuestes Beispiel betrifft die Schaffung von staatlichen Innovationsfonds, die nicht zuletzt unter dem Deckmantel des Klimaschutzes vorangetrieben werden. Selbst bürgerlich regierte Wirtschaftsdepartemente prüfen die Schaffung solcher Gefässe, die mit Steuergeld von der Allgemeinheit zu alimentieren sind. Man scheint dem dirigistischen Irrglauben zu verfallen, wonach Erfindungsreichtum und die Entwicklung neuer Ideen staatlich dekretiert werden können.

Erfindungsreichtum und die Entwicklung neuer Ideen können nicht staatlich dekretiert werden. (Xavi Cabrera, Unsplash)

Nicht nur werden liberale Grundsätze ausser Acht gelassen, auch Expertenberichte aus dem eigenen Haus finden kein Gehör. So hat die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Auftrag gegebene Regulierungsfolgeabschätzung zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen für jedermann transparent dargelegt, dass eine staatliche Intervention via Innovationsfonds nicht nötig ist. Ein Marktversagen am Kapitalmarkt sei nicht gegeben. Ebenso wenig konnten sich die externen Gutachter, die im Auftrag des Bundesrates die Grundlagen zur Einführung eines Schweizer Innovationsfonds prüften, bei der Modellanalyse auf eine eindeutige Empfehlung einigen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sie von einem so weitgehenden Staatseingriff ökonomisch nicht überzeugt waren. Umso mehr trägt die Allgemeinheit ein erkleckliches finanzielles Risiko.

Bereits heute existieren unter dem Titel der Innovationsförderung zahlreiche Programme auf nationaler und kantonaler Ebene: Sie reichen vom Bürgschaftswesen für KMU oder für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite über Technologiefonds bis zu Innovationsparks, zu Innosuisse und zum Swiss Investment Fund for Emerging Markets. Die Schaffung von Innovationsfonds wäre damit ein weiteres, allerdings exorbitant teures Puzzleteil für eine vermeintlich innovationsfreundliche Politik.

Schon 2016 zählte man in der Schweiz nicht weniger als 93 kantonale, 14 regionale und 19 nationale Organisationen unter dem Titel der Innovationsförderung. Deren Angebote reichen von Beratung über Subventionen bis hin zu Vernetzung von Akteuren. Die Mitnahmeeffekte sind erheblich, die Finanzierung von F&E-Projekten wäre vielfach auch ohne staatliche Fördermittel erfolgt. Statt unter dem Titel der Innovation neue staatliche Fördertöpfe zu schaffen, wäre vielmehr die Folgenabschätzungen der staatlichen Innovationsförderung zu stärken.

Behörden können Innovation letztlich nicht verordnen, sie müssen sie durch kluge Rahmenbedingungen ermöglichen. Die Wettbewerbsordnung ist konsequent zu stärken, etwa durch Optimierung (Stichwort: Freihandelsabkommen CH-USA) und die langfristige Sicherung der Marktzugänge zu unseren wichtigsten Handelspartnern (Stichwort: bilaterale Beziehungen zur EU).

Der um sich greifende Fachkräftemangel liesse sich durch Massnahmen wie eine rasche Einführung der Individualbesteuerung, die Erhöhung der Drittstaatenkontingente und die Flexibilisierung des Rentenalters entschärfen. Um der Gefahr einer Stromversorgungskrise wirksam zu  begegnen, sollten Technologieverbote aufgehoben, Einsprachemöglichkeiten begrenzt und der Strommarkt generell geöffnet werden. Das Anpacken solcher Hausaufgaben ist mitunter wenig spektakulär und bedarf mühseliger politischer Detailarbeit, würde auf Dauer aber deutlich mehr zur Stärkung des Innovationsstandortes Schweiz beitragen als weitere Sonderkässeli.