Die gemeinsame Veranlagung der Ehepaare führt dazu, dass das Einkommen der Frauen – in der Regel sind sie die Zweitverdienenden – zu einem deutlich höheren Steuersatz besteuert wird als dies bei einer individuellen Veranlagung der Fall wäre. Das bestehende Steuersystem setzt also für verheiratete Frauen den Anreiz, nicht oder nur in tiefen Pensen zu arbeiten. Valérie Müller und Marco Salvi zeigen anhand neuer Schätzungen auf, welche steuerpolitischen Massnahmen sich in welchen Erwerbsanreizen für die Frauen niederschlagen:

  • Eine Erhöhung des Betreuungskostenabzugs fördert die Erwerbsbeteiligung von (gut ausgebildeten) Müttern und ist mit vergleichsweise tiefen Steuerausfällen verbunden.
  • Bei der Erhöhung des Kinderabzugs handelt es sich hingegen um eine aus volkswirtschaftlicher Sicht teure Entlastungsmassnahme mit voraussichtlich geringer (oder gar negativer) Wirkung auf die Beschäftigung.
  • Die Individualbesteuerung erhöht die Erwerbsanreize für Zweitverdienende deutlich stärker als Splitting-Modelle. Dies führt dazu, dass die Steuerausfälle pro zusätzliche Vollzeitstelle bei der Individualbesteuerung mit 40‘000 Fr. deutlich tiefer sind als bei Splittingmodellen. Bei Letzteren belaufen sich die Steuerausfälle pro zusätzliche Vollzeitstelle auf bis zu 118‘000 Fr.
  • Die Individualbesteuerung bringt aufgrund ihrer Unabhängigkeit vom Zivilstand weder eine Heiratsstrafe noch einen Heiratsvorteil mit sich. Zudem führt sie zu geringeren Steuerausfällen als Modelle, die auf eine gemeinsame Veranlagung setzen und die Heiratsstrafe beseitigen.

Anpassungen im Steuersystem können allerdings nur dann zur gewünschten Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Müttern führen, wenn genügend bezahlbare Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Der Ausbau des Angebots und die Senkung der Elternbeiträge wirken sich klar positiv auf die Inanspruchnahme einer externen Betreuung aus – doch Mitnahme- und Verdrängungseffekte führen bei flächendeckenden Preissenkungen oft dazu, dass die Beschäftigungseffekte weniger stark sind als erhofft. Besteht staatlicher Subventionierungsbedarf, so bietet ein Gutscheinsystem den Vorteil, dass Eltern über Form und Qualität der Betreuung mitentscheiden können.

Schliesslich kann sich ein bezahlter Elternurlaub positiv auf die Beschäftigung von Frauen auswirken. Eine angemessene Länge des Urlaubs ist ausschlaggebend, damit die Beschäftigung der Mütter positiv, die Löhne und Karrierechancen jedoch nicht negativ beeinflusst werden.