Die bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen einen massiven Eingriff in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit dar. Eine erfolgreiche Bewältigung der Corona-Krise kann aber nur in einer Balance aus restriktiven Erlassen und dem Gewähren von mehr Freiheiten erfolgen.

«Social Distancing» stellt eine adäquate gesundheitspräventive Massnahme für Gesellschaft und Wirtschaft dar. Produktion, Konsumation, Nachfrage und Angebot sollten zeitlich und räumlich auf sieben Wochentage ausgedehnt und nicht auf fixe Tages- oder Nachtzeiten limitiert werden. Damit können einerseits Stosszeiten in der Konsumation von Gütern und Dienstleistungen geglättet werden, und andererseits kann die Flexibilisierung der betrieblichen Aktivitäten, der Produktions- und Arbeitszeiten die Einhaltung der Abstandsregeln erleichtern. Regulative Entschlackungen sind notwendig im Arbeitsgesetz, bei den Ladenöffnungszeiten, in der Logistik und im Warenverkehr, für die Grenzgänger sowie in der Administration im Spitalwesen.

Im Schweizer Gesundheitswesen ist die Belastung der Krankenhäuser sehr asymmetrisch. Während einige einen Fachkräftemangel verzeichnen, gibt es Kliniken, die wegen unzureichender Infrastrukturen für die Aufnahme von Covid-Patienten Anträge auf Kurzarbeit eingereicht haben. Hier sind kreative Lösungen für Personal-Pooling gefordert.