Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone, individuelle Prämienverbilligungen (IPV) an jene Haushalte zu gewähren, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen stehen und ihre Krankenversicherungsprämien nicht bezahlen können. Die Ermässigungen sind als zielgerichtetes sozialpolitisches Instrument konzipiert, fliessen jedoch an eine wachsende Zahl von Begünstigten.
So erhielten zum Beispiel im Jahr 2024 im Kanton Waadt 37 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen. Zehn Jahre zuvor waren es erst 27 Prozent. Dieser Anstieg hat damit zu tun, dass in der Waadt die Prämien seit 2019 grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent des massgebenden Einkommens betragen dürfen. Gesamtschweizerisch ist der Anteil der Begünstigten von 27 auf 30 Prozent gewachsen.
Die ausbezahlten Prämienverbilligungen stiegen im Kanton Waadt von 2014 bis 2024 um 82 Prozent, während die Prämien um 47 Prozent zunahmen. Die Zuschüsse pro begünstigte Person haben sich gleichzeitig um 18 Prozent erhöht (siehe Grafik). Somit ist der Anstieg der Zuschüsse vor allem mit der Ausweitung des Kreises der Begünstigten und weniger mit dem Anstieg der Zuschüsse pro Kopf zu erklären.
Wenn mehr als ein Drittel der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhält, kann jedoch nicht mehr von einer gezielten Armutsprävention die Rede sein. Damit wird nicht nur ein wachsender Teil der Steuereinnahmen abgeschöpft (900 Millionen Franken im Jahr 2024, davon 588 Millionen Franken zulasten des Kantons Waadt, was rund 5 Prozent der kantonalen Ausgaben entspricht), sondern auch ein zentraler Mechanismus zur Kostendämpfung des KVG beeinträchtigt: der Anreiz, eine höhere Franchise zu wählen.
Unerwünschte Nebenwirkungen von individuellen Prämienverbilligungen
Wer eine höhere Franchise wählt, trägt einen grösseren Teil der Gesundheitskosten selbst. Die Franchise motiviert dazu, nicht übermässig Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Je höher die Franchise, desto grösser ist dieser Effekt – und desto tiefer fällt die Prämie aus. Die IPV konterkarieren jedoch diesen Mechanismus: Da als Folge der IPV die monatlichen Prämien sinken, entsteht ein finanzieller Spielraum, den die Versicherten tendenziell für eine bessere Deckung nutzen, also für eine niedrigere Franchise.
Natürlich hängt die Wahl der Franchise zu einem grossen Teil vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Für eine umfassende Deckung entscheiden sich unabhängig von der Prämienverbilligung vor allem ältere oder chronisch kranke Menschen. Aber wie eine aktuelle Studie bestätigt, erhöht eine Prämienverbilligung unabhängig vom Alter die Wahrscheinlichkeit, eine niedrige Franchise zu wählen. Mit einem Zuschuss von 100 Franken pro Jahr steigt die Wahrscheinlichkeit, eine tiefe Franchise zu wählen, um 5,4 Prozentpunkte.
Und das wirkt sich auf die Kosten aus. Wie eine andere Studie zeigt, geht eine höhere Franchise mit dem Konsum von weniger Leistungen einher. Der Spareffekt ist dabei zu einem guten Teil das Resultat von Verhaltensänderungen und nicht bloss davon, dass sich gesündere Personen für höhere Franchisen entscheiden.
Bedarfsgerechtere Regelung
Diese Befunde legen nahe, dass individuelle Prämienverbilligungen wieder gezielter wirken müssen. Die Kantone haben dabei durchaus Handlungsspielraum: Sie legen den Kreis der Begünstigten und die zugewiesenen Beträge nämlich selbst fest.
Um den Anspruch auf Prämienverbilligung zu ermitteln, wird das Einkommen der versicherten Person mit einer Referenzprämie verglichen. Eine Möglichkeit wäre, die niedrigste verfügbare Prämie (in der Regel ein alternatives Versicherungsmodell wie eine Health Maintenance Organisation) als Referenzprämie für die Bestimmung des Anspruchs auf Prämienverbilligung zu verwenden. Entscheidet sich die versicherte Person dann für eine grosszügigere Deckung, trägt sie die zusätzlichen Kosten selbst.
Eine gezieltere IPV würde ihre sozialpolitische Funktion stärken. Gleichzeitig würde sie auch verdeutlichen, dass sich eine wirksame Gesundheitspolitik nicht auf die Angebotsseite beschränken darf, sondern auch bei den Versicherten ansetzen muss.
Dieser Beitrag erschien am 22. Juni 2026 im Blog der CSS.
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