Die zweite Säule unseres Rentensystems hat ein Imageproblem. Während die AHV im ganzen politischen Spektrum Sympathien geniesst, gilt die berufliche Vorsorge ihren Kritikern als kompliziert, intransparent und kaum reformierbar. Als Beleg dienen die gescheiterten Reformen von 2010, 2017 und 2024. Die letzte scheiterte mit 67 Prozent Nein-Stimmen.

Dabei sind die Herausforderungen real. Wenn wir länger leben, muss das angesparte Kapital für mehr Rentenjahre reichen. Dann müsste auch der Umwandlungssatz sinken, mit dem es in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Im obligatorischen Teil liegt er weiterhin bei 6,8 Prozent. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung ist das zu hoch.

Eine zweite Herausforderung betrifft Teilzeitbeschäftigte: Wer Teilzeit arbeitet – und das tun immer mehr Menschen –, ist oft nur unzureichend versichert. Wegen der Eintrittsschwelle fallen manche ganz aus dem BVG-Obligatorium; der fixe Koordinationsabzug reduziert zudem den versicherten Lohn. Eine Reform müsste deshalb zu grosszügige Rentenversprechen senken und zugleich die Vorsorge bei geringeren Einkommen verbessern. Genau das macht sie politisch so schwierig.

Die Kassen haben reagiert

Doch aus den gescheiterten Reformen zu schliessen, die zweite Säule sei erstarrt, wäre falsch. Anders als die AHV ist sie kein einheitliches staatliches Leistungsversprechen. Pensionskassen haben vor allem im überobligatorischen Bereich Spielraum – und nutzen ihn.

Neun von zehn Kassen haben den Koordinationsabzug flexibilisiert oder ganz abgeschafft. Damit sind Teilzeitbeschäftigte vielerorts besser versichert. Auch bei den Rentenversprechen haben die Kassen reagiert: Umhüllende Kassen, die auch überobligatorischer Leistungen abdecken, wenden im Durchschnitt einen Umwandlungssatz von rund 5,3 Prozent an.

Zusammen mit den guten Anlageerträgen trugen diese Anpassungen dazu bei, dass sich auch die systemfremde Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern inzwischen umkehrte: Flossen 2015 noch 8 Milliarden Franken von den Aktiven zu den Rentnern, waren es 2025 umgekehrt 2,9 Milliarden Franken zugunsten der Aktiven.

Diese Fähigkeit zur Selbstkorrektur ist kein Zufall. Wer für die eigene Bilanz geradestehen muss, hat einen Anreiz, unrealistische Leistungsversprechen zu korrigieren. Arbeitgeber verbessern zudem ihre Vorsorgepläne, weil gute Leistungen im Wettbewerb um Fachkräfte zählen. Das dezentrale System hat sich vielerorts schneller bewegt als die Politik.

Einzelreformen mit Nebenwirkungen

Trotzdem nimmt Bundesbern einen neuen Anlauf. Statt einer umfassenden Reform sollen es Einzelvorstösse richten. So hat der Ständerat im Juni ein Postulat überwiesen, das unter anderem eine Senkung des Koordinationsabzugs oder einen früheren Sparbeginn prüft.

Das mag gut gemeint sein. Doch solche isolierten Eingriffe unterschätzen, wie eng im BVG Beiträge und Leistungen verknüpft sind. Wer den Koordinationsabzug senkt oder früher Beiträge erhebt, lässt nicht bloss mehr Kapital ansparen, sondern erhöht zugleich die gesetzlichen Mindestansprüche.

Das wirft eine naheliegende Frage auf: Die meisten Pensionskassen haben den Koordinationsabzug längst freiwillig gesenkt oder ganz abgeschafft. Warum sollte eine gesetzliche Senkung problematisch sein? Weil beides versicherungstechnisch nicht dasselbe ist.

Senkt eine Kasse den Abzug freiwillig, fällt das zusätzlich angesparte Kapital ins Überobligatorium. Dafür kann sie einen realistischeren, tieferen Umwandlungssatz anwenden. Eine gesetzliche Senkung erweitert dagegen das Obligatorium.

So wächst ein ungenügend finanziertes Leistungsversprechen. Die Lücke bezahlen die Aktiven mit einer tieferen Verzinsung ihrer Guthaben. Gut gemeinte Einzelmassnahmen können so jene Umverteilung von Aktiven zu Rentnern zurückbringen, welche die Kassen beseitigt haben.

Die Lehre aus dem Scheitern der grossen Reformen lautet daher nicht: Reformieren wir scheibchenweise. Entweder gelingt eine ausgewogene Vorlage, die Beitrags- und Leistungsseite gemeinsam ordnet. Oder die Politik übt Zurückhaltung, wagt es «nichts zu tun», und lässt den Kassen ihren Anpassungsspielraum. Der Fokus der Politik kann sich derweil auf die AHV richten, wo Demografie und Finanzierung unmittelbar politische Entscheide verlangen.

Die zweite Säule muss nicht vor ihrer angeblichen Reformunfähigkeit gerettet werden. Sie muss davor bewahrt werden, dass die Politik an einzelnen Schrauben dreht und dabei das ganze Getriebe aus dem Blick verliert.

Dieser Beitrag ist in der «Handelszeitung» (Print) vom 13. August 2026 erschienen.