«Wir wollen frei sein, wie unsere Väter waren – Kampf dem Bierkartell!» Mit diesem Zeitungsinserat schockte der Discounter Denner am 22. Februar 1985 die Schweizer Brauereien. Jede Brauerei hatte damals ihr Absatzgebiet, wo die Konkurrenz ausgesperrt war. Restaurants waren verpflichtet, ihr Bier von einer bestimmten Brauerei zu beziehen, die Preise wurden zentral festgelegt.

Die Eintönigkeit des Bierangebots passte auch schlecht zur kulturellen Vielfalt der Schweiz. Dennoch hielt sich das Bierkartell noch bis 1991. Die Vielfalt kam erst mit dem Wettbewerb: 1990 gab es schweizweit 32 Brauereien, heutzutage sind es über 1000. Bei den meisten handelt es sich um Kleinstbrauereien, die eine Nische abdecken.

«Wir irren uns empor»

Der deutsche Rechtswissenschaftler Franz Böhm (1895–1977), ein Mitbegründer der sozialen Marktwirtschaft, hat es einprägsam formuliert: «Wettbewerb ist das grossartigste und genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte.» Mit anderen Worten: Niemand kann sich seiner privilegierten Stellung sicher sein. Denn der Wettbewerb motiviert dazu, immer wieder nach überlegenen Lösungen zu suchen. Wem dies gelingt, der oder die wird belohnt. Doch nicht nur der Urheber einer Neuerung profitiert, sondern wir alle – man denke in jüngerer Zeit nur schon an das Smartphone oder neue Krebstherapien. Auf die Wirtschaft lässt sich deshalb übertragen, was der Philosoph und Physiker Gerhard Vollmer 1995 über die Wissenschaft gesagt hat: «Wir irren uns empor.»

Dieser Erfolgsgeschichte zum Trotz war Wettbewerb in der Schweiz lange Zeit verpönt: «Die Schweiz ist seit einem halben Jahrhundert das ‹kartellreichste› Land der Erde», heisst es in einem wissenschaftlichen Artikel aus dem Jahr 1957. Das war so gewollt. Die Eidgenössische Preisbildungskommission hatte damals argumentiert, dass hinter den Schweizer Kartellen nicht monopolistische Profitgelüste steckten, sondern Existenzsorgen, die sich aus ruinöser Konkurrenz ergäben.

«Schutz vor ruinöser Konkurrenz» ist ein klassisches Argument der Wettbewerbsgegner, das auch die Bierbrauer bemüht hatten. Kartelle mit ihren überhöhten Preisen helfen zwar allen, die Teil des Kartells sind, aber nicht allen gleich viel. Gerade die kleinen Kartellmitglieder bleiben mit der Zeit auf der Strecke, da sie von den grossen Firmen geschluckt werden. Damit nimmt die Marktkonzentration zu, und die Innovationsleistung sinkt. Die grossen Verlierer sind die Konsumentinnen und Konsumenten: Sie zahlen nicht nur hohe Preise, sondern müssen sich mit geringer Vielfalt und Qualität zufriedengeben – wer zu Zeiten des Bierkartells ein Pale Ale trinken wollte, blieb durstig.

EWR-Abstimmung als Wendepunkt

Die Zeiten des Bierkartells scheinen längst vergangen. Der Wendepunkt in der Schweiz kam mit der Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992. Der Beitritt wurde knapp abgelehnt. Die Schweizer Wirtschaft steckte damals in einer Rezession. Die Bereitschaft zu Reformen stieg – Wirtschaftskapitäne forderten 1995 «Mut zum Aufbruch». Das Buch mit dem gleichnamigen Titel fiel trotz anfänglicher Anfeindungen auf fruchtbaren Boden.

In den 1990er-Jahren erhielt die Schweiz endlich ein Kartellgesetz, das diesen Namen verdient. Und auch Sozialdemokraten wie Tony Blair, Gerhard Schröder oder in der Schweiz Bundesrat Moritz Leuenberger plädierten plötzlich für Liberalisierungen. Unter Leuenberger wurden 1998 die staatlichen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT) in die Schweizerische Post und die Swisscom aufgespaltet sowie der Telekommarkt geöffnet. Der Erfolg setzte rasch ein. Wäre die Swisscom eine Verwaltungsabteilung des Bundes geblieben, hätte die Schweiz noch lange keine Mobiltelefone gehabt, sagte Leuenberger vor einigen Jahren in einem Interview.

Die Ablehnung des EWR hatte vor 30 Jahren in breiten Kreisen Energien für Reformen freigesetzt. Derzeit fehlt es an einem solchen Elan. Vielmehr gibt es Bestrebungen, die inländische Wirtschaft stärker zu schützen. Zwei Fälle seien hier exemplarisch genannt.

Die Schweiz hat ihr öffentliches Beschaffungswesen zwar zunächst liberalisiert, doch 2019 wurde im entsprechenden Gesetz festgehalten, dass die Nachhaltigkeit und besonders das unterschiedliche Preisniveau bei Ausschreibungen berücksichtigt werden sollten. Das ist problematisch, weil damit ausländische Unternehmen, die deutlich günstiger wären, das Nachsehen haben könnten. Immerhin gilt dieses Zuschlagskriterium nur für Aufträge unterhalb bestimmter Schwellenwerte, die in Staatsverträgen festgelegt sind. Die Kantone haben in ihrer interkantonalen Vereinbarung das Kriterium «unterschiedliches Preisniveau» ohnehin nicht übernommen, da sie es als praxisfern und rechtlich problematisch einstuften.

Schweiz ist nur Mittelmass

Das zweite Beispiel stammt aus dem Transportgewerbe. Das deutsche Fernbus-Unternehmen Flixbus darf keine Passagiere von Bern nach Zürich befördern. Der Transportmarkt innerhalb der Schweiz ist für ausländische Verkehrsunternehmen nämlich tabu. Diese Art der Marktabschottung wird Kabotageverbot genannt.

Die Haltung in der Binnenwirtschaft ist somit nicht immer wettbewerbsfreundlich. Gleichzeitig gibt es viele Firmen, die sich jeden Tag dem globalen Wettbewerb aussetzen. Dass die Schweiz hochproduktiv ist, obwohl Teile der Wirtschaft lange Zeit durchkartellisiert waren, ist dieser internationalen Verflechtung zu verdanken.

Wie kann man den Wettbewerbsgedanken auch im Inland wieder stärker verankern? Hierzu zwei Gedankenanstösse: Erstens sollte die Wettbewerbslösung in wirtschaftspolitischen Debatten stets den Ausgangspunkt bilden. Die Begründungspflicht läge also bei denjenigen, die den Wettbewerb einschränken möchten – nicht bei denen, die offene Märkte verteidigen.

Damit sich in der Schweiz etwas bewegt, braucht es zweitens ein konkretes Ziel. Ein Vorschlag wäre, dass die Schweiz innerhalb von fünf Jahren im OECD-Ranking zur Regulierung der Produktmärkte in die Spitzengruppe aufsteigt – heute liegt das Land nämlich nur auf Rang 23 von 47 Staaten. Dieses Ranking spiegelt zum einen, wie gross die Marktzugangshindernisse in Form von Bewilligungen, Konzessionen oder Anforderungen an eine Firmengründung sind. Zum anderen wird einbezogen, wie stark der Staat selbst in die Wirtschaft eingreift, etwa durch Staatsgarantien oder eigene Firmen.

Einen Sprung würde die Schweiz im OECD-Ranking schon machen, wenn sie die in den 1990er-Jahren begonnenen Liberalisierungen vollenden würde. Derzeit sind zum Beispiel kleinere Stromkunden immer noch in ihrem lokalen Monopol gefangen, und die Post beherrscht den Briefmarkt – Mut zum Aufbruch ist hier nicht einmal nötig, denn andere Länder haben diese Bereiche längst dem Wettbewerb ausgesetzt und das für gut befunden.

Dieser Beitrag ist auf der Online-Plattform «Die Volkswirtschaft» vom 22. Januar 2026 erschienen.