Nachdem der Bundesrat am 16. März 2020 den Lockdown anordnete und die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verschärfte, stellt er für die Zeit nach dem 26. April 2020 eine schrittweise Lockerung in Aussicht. Mittlerweile konnte der exponentielle Verlauf der Ansteckungen gestoppt werden. Damit tritt die Schweiz voraussichtlich in die neue Phase der Pandemiebekämpfung. Zum Schutz der Gesundheit ist neben der Einhaltung der Hygienemassnahmen der rasche Ausbau der Testkapazitäten vordringlich.

Die bisherigen ökonomischen Auswirkungen des Lockdowns sind mit dem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und monatlichen Kosten im zweistelligen Milliardenbereich gravierend. Ein Exit-Fahrplan ist daher an die Hand zu nehmen. In der Wirtschaft sollen jegliche betriebliche Aktivitäten wieder erlaubt sein. Als Grundsatz soll die Selbstdeklaration der Unternehmen gelten, indem sie sich zur Einhaltung der BAG-Hygieneregeln bekennen. Die Schulen sind schrittweise wiederzueröffnen; dabei soll das Alter der Schüler und ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation berücksichtigt werden. In der Politik ist die direktdemokratische und parlamentarische Entscheidungsfindung wiederherzustellen und ein Fahrplan zum Rückbau der Bundessschulden vorzulegen. Die Eidgenössischen Räte und kantonalen Parlamente sollten baldmöglichst wieder tagen – auch im digitalen Rahmen. Die suspendierte Eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai ist im Sommer 2020 nachzuholen. Konsequent ist die digitale Transformation voranzutreiben. Der Ausbau des Telekommunikationsnetzes muss dabei Priorität haben. Letztlich sind die Vorkehrungen für eine umfassende Impfung rechtzeitig anzugehen: Bürokratische Hürden für die Einführung des Impfstoffs müssen frühzeitig abgebaut sowie die Lieferung und breite Verabreichung eines Corona-Impfstoffs logistisch aufgegleist werden.

Angesichts der Pandemiesituation ist eine klare Kommunikation der Behörden notwendig. Sie fördert das Verständnis bei der Bevölkerung für die temporäre Einschränkung der Freiheitsrechte und schafft Planungssicherheit für die Unternehmen. Die wichtigsten Entscheidungs- und Orientierungsgrössen des Pandemie-Managements der Behörden müssen bekannt und zugänglich sein.