Gemäss föderalistischer Logik haben die Kantone ein Anrecht auf Entgelt für die Nutzung ihrer natürlichen Ressource. Das ist auch die Meinung von Avenir Suisse. Bei den Wasserzinsen – es handelt sich um 560 Mio. Fr. pro Jahr, die an die Standortkantone und Gemeinden fliessen – gehen die Meinungen aber weit auseinander. Das «Bündner Tagblatt» berichtete in ihrer Ausgabe vom 17. März über die neueste Avenir-Suisse-Studie «Konzessionen bei den Konzessionen», die von Vertretern der Bergkantone harsch kritisiert wurde. Eine Weiterführung der Diskussion tut aber not.

Unser Vorschlag beinhaltet zwei Kernelemente: Erstens die Bindung des Entgelts an die Einnahmen, die mit der Ressource Wasserkraft erwirtschaftet werden. Das ist heute nicht der Fall, Wasserzinsen sind aus Sicht des Konzessionsnehmers reine Fixkosten. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich u.a. am gegebenen Leistungspotenzial der Anlage, aber nicht am Strompreis und der effektiv produzierten Strommenge.

Energie- und Regionalpolitik

Zweites Kernelement ist die klare Trennung von energie- und regionalpolitischen Anliegen. Der heutige Wasserzins liegt bei 110 Fr., teuerungsbereinigt fast dreimal so hoch wie bei Einführung des Gesetzes vor hundert Jahren. Mit energiepolitischen Überlegungen kann diese Steigerung alleine nicht begründet werden, hier spielen regionalpolitische Motive mit. Zusätzlich fliessen diese Einnahmen nicht in die Berechnung des Ressourcenpotenzials ein und finden damit keine Berücksichtigung im Finanzausgleich. Die Mitfinanzierung öffentlicher Budgets strukturschwacher Regionen ist aber, so unsere marktwirtschaftlich-liberale Überzeugung, Aufgabe der Regional- und nicht der Energiepolitik.

Staumauer Punt dal Gall mit Lago di Livigno. (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv)

Im Finanzausgleich liegt denn auch die Lösung für eine Behebung der zwei erwähnten Schwächen. Die Einbussen der Konzessionsgeber könnten über einen Ausbau des geografisch-topografischen Lastenausgleichs so kompensiert werden, dass die finanziellen Veränderungen minimal wären. Der Vorwurf, wonach eine derartige Reform die eidgenössische Kohäsion gefährde, überzeugt daher nicht.

Steigender Wettbewerbsdruck

Wird der Strommarkt (hoffentlich) bald ganz geöffnet, steigt der Wettbewerbsdruck. Die heutige Mechanik der Wasserzinsen steht spätestens dann quer im Markt. Will man mit der laufenden Reform ein nachhaltiges Gesetz schaffen, sind mehr Flexibilität und die Trennung der zwei Politikbereiche gefragt. Dies dient auch der Stärkung des Föderalismus. Die Diskussion darüber darf durchaus kontrovers geführt werden, sollte aber auch im Sinne der Kohäsion konstruktiv bleiben.

Avenir Suisse, Patrick Dümmler und Lukas Rühli: Konzessionen bei den Konzession – Varianten einer Reform des Wasserzinses. Policy Brief (März, 2018).