Die Corona-Pandemie hat die Schweiz ins Mark getroffen. Auch wenn die erste Priorität der Behörden in der Reduktion der Ansteckungsraten liegen muss, ist schon jetzt klar, dass infolge der wirtschaftlichen Verwerfungen der Wirtschaftspolitik in den nächsten Monaten eine fundamentale Rolle zukommen wird. Es wird mit einem Finanzbedarf von fast 12 Mrd. Fr. pro Monat gerechnet. In einer Auslegeordnung zeigt Avenir Suisse gangbare Wege auf.

Aus gesellschaftlicher Sicht gilt es nun, eine langandauernde Rezession zu verhindern. Denn mit der Ausrufung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat wurde aus gesundheitspräventiven Gründen ein einschneidender Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit vorgenommen. Der Wirtschaftspolitik wird in den nächsten Monaten daher eine wichtige Rolle zukommen: Die Arbeitnehmenden müssen beschäftigt bleiben (und ihren Lohn weiterhin erhalten) und die Unternehmen in der Lage sein, Zahlungen abzuwickeln. Die Bereitstellung von Liquidität für die Realwirtschaft sowie die Finanzwirtschaft ist sicherzustellen.

Zu den wirksamsten Massnahmen gehört die Kurzarbeitsentschädigung, die einen weitgehenden Arbeitsplatzabbau verhindern kann. Neben einer Ausweitung auf die Kulturschaffenden ist denkbar, Kurzarbeitsentschädigungen auch für Selbständigerwerbende in anderen Sektoren bereitzustellen. Solche ausserordentlichen Massnahmen sind jedoch zeitlich auf die Dauer des Lockdowns zu beschränken. Zudem sind durch Bund und Kantone unbürokratisch und rasch zentrale Informationsanlaufstellen für KMU und Grossunternehmen einzurichten. Unbürokratisch und flexibel soll seitens der Behörden auch jenen Branchen (v.a. Gesundheitssektor) begegnet werden, die in der derzeitigen Krisensituation einen Nachfrageüberhang nach Arbeitskräften haben (z.B. durch den Einsatz pensionierter Ärzte und Pflegefachpersonen).

Viele Unternehmen brauchen nun Liquidität. Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen können kurzfristige Abhilfe leisten, indem sie ihre eigenen Forderungen vorläufig stunden und aufschieben. Diese Massnahmen reichen jedoch nicht, denn zahlreiche Unternehmen haben kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Um diesen Liquiditätsbedarf zu decken, sind Darlehen und Kredite über das Bankensystem zu vergeben, Bund und Kantone sollen dafür Bürgschaften leisten. Ein derartiges Bürgschaftsmodell muss rasch aufgesetzt werden. Dabei soll die operative Verantwortung bei den Banken und nicht bei der Verwaltung liegen. Diese verfügt weder über die nötigen Ressourcen noch über Erfahrung mit Kreditvergaben.

Wenig wirksam dürften sich die von Gewerkschaften geforderten Konjunkturprogramme zur Stützung der Wirtschaft erweisen, da ihre Wirkung schlicht «verpuffen» würde. Die Stimulierung des Konsums ist ja derzeit weitgehend unerwünscht, da dieser zur Bekämpfung des Virus eingeschränkt werden soll. Ebenso geringe Aussicht auf Erfolg hätten nachfragestimulierende Massnahmen wie Investitionsprogramme, da ihre Wirkung – sofern sie dann überhaupt eintritt – in viel zu ferner Zukunft läge.

Die ausserordentliche Situation wird für den öffentlichen Haushalt der Schweiz eine hohe Belastung darstellen. Unter der Annahme, dass die betroffenen Branchen und Unternehmen insgesamt drei Monate vom Lockdown betroffen sind, summieren sich die Kosten für Kurzarbeitsentschädigungen auf eine Grössenordnung von 21 Mrd. Fr. – das entspricht etwa 3% des Bruttoinlandprodukts. Die Kosten für Liquiditätskredite werden auf gut 14 Mrd. Fr. geschätzt. Damit wird mit einem monatlichen Finanzbedarf von fast 12 Mrd. Fr. gerechnet. Der Pandemiefall ist eine temporäre Ausnahmesituation und rechtfertigt ausserordentliche Massnahmen – sie tragen dazu bei, die gesellschaftliche Ordnung und den wirtschaftlichen Betrieb zu sichern.