Wie sieht eigentlich das Ausland die Schweiz von heute? Warum ist die Schweiz so anders als ihre Nachbarstaaten? Für unsere Sommerreihe haben wir verschiedene Wissenschafter und Think-Tanker um ihre Meinung gebeten. Den Auftakt macht der Historiker Jonathan Steinberg, Professor an den Universitäten von Pennsylvania und Cambridge (England), und Autor des Bestsellers «Why Switzerland?», der bald in der dritten Auflage erscheint. Für Jonathan Steinberg ist die aussergewöhnliche Stabilität der Schweizer Institutionen das Resultat einer kaum nachahmbaren, jahrhundertlangen Entwicklung. Nicht so sicher ist er sich, ob diese Institutionen auch den Herausforderungen der Globalisierung standhalten können.
Abkommen und Verträge zwischen Gemeinden oder Regionen gab es eigentlich schon immer. Aber der Schweizer Bundesbrief der ca. ab 1291 das Verhältnis zwischen den Talschaften regelte, war ein ganz besonderer Vertrag, wie auch Jean-Daniel Morerod und Justin Favrod in der spannenden Publikation «Geschichte der Schweiz» feststellen. Ein vergleichbares politisches und rechtliches Bündnis zwischen ländlichen Gemeinden, die so handelten, als seien sie souverän, und dies auch blieben, habe es andernorts nicht gegeben.
Ein weiteres wichtiges Fundament für die heutige Schweiz wurde mit einer einzigartigen Erklärung im Bundesbrief gelegt: «Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.»
Souveränitat war in der Schweiz also seit jeher gleichbedeutend mit Selbstherrschaft, und die Talschaften hatten in ihrem Gebiet die volle Rechtssouveränität. Auch mit der Erweiterung der Eidgenossenschaft wurde der rechtliche Unterbau nicht angetastet und die Kompetenzen der Tagsatzung, des zentralen Organs, blieben beschränkt.
In ihren jungen Jahren überlebte die Eidgenossenschaft auch deshalb, weil die Kantone sehr gute Soldaten hatten, die Eroberungsversuche abwehren konnten. Ab 1500 waren sie vermehrt damit beschäftigt, andere zu erobern. Aber mit der Niederlage in Marignano im Jahr 1515 mussten die Eidgenossen den Status einer grossen Militärmacht abgeben, unter anderem deshalb, weil nicht alle Kantone zusammen gekämpft hatten. Zwei Jahre später brach Ulrich Zwingli im Zürcher Grossmünster den Eid und die Schweiz begann, sich aus religiösen Gründen aufzureiben.
Zwischen 1515 and 1712, also über zweihundert Jahre, hielten sich die Eidgenossen aus den internationen Religionskriegen heraus – und verdienten an ihrer Neutralität. Gleichzeitig aber bekämpften sie sich gegenseitig aufgrund religiöser und politischer Ansichten und schlossen geheime Verträge mit den Mächtigen in Europa. Aber weder die Protestanten noch die Katholiken konnten ihre Widersacher besiegen, weshalb 1712 der Landfrieden geschlossen wurde.
Das Ancien Régime glich einer Ansammlung von Oligarchien. Die kantonalen Eliten nahmen Bestechungsgelder von ausländischen Mächten und versorgten damit Soldaten und Söldner. Die Untergebenen forderten jedoch Privilegien und Rechte und erhoben sich gelegentlich, um diese zu verteidigen. Sogar die «Gnädigen Herren» von Bern mussten mit ihren Untergebenen sehr sorgsam umgehen.
Zu einem absolutistischen Staat hat sich die Schweiz nie entwickelt. Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Kurfürst von Preussen, drückte es 1667 folgerndermassen aus: «Allianzen sind sicherlich gut, aber eine eigene Macht, der man vertrauen kann, ist besser»[1]
Weder die französische Armee noch die schweizerischen Jakobiner hatten mit ihrem Versuch, ab 1798 in der Schweiz eine Republik mit Einheitsverfassung zu gründen, Erfolg, und 1803 stellte Napoleon den Föderalismus mit mehr oder weniger souveränen Kantonen wieder her.
1847 fand der letzte Krieg zwischen Katholiken und Protestanten statt, und im Folgejahr machte die Schweiz den Schritt vom Ancien Régime zum modernen Föderalismus. Nach der Niederlage der katholischen Sonderbund-Allianz nutzten die Liberalen die Gelegenheit, den Bund zu stärken. Sie waren dabei jedoch umsichtig genug, weitgehende Selbstbestimmungsrechte bei den Kantonen zu belassen, vor allem in den Bereichen, die als besonders sensibel galten (z.B. die Bildung). Die katholischen Landesteile konnten in der Folge nicht durch die Zentralmacht unterdrückt werden – und ausserdem kontrollierten sie auch die wichtigen Alpenpässe.
Die anderen, entrechtet durch das Misstrauen der Liberalen gegenüber den Massen, setzten ihren Kampf fort und erreichten 1869 mit der Zürcher Verfassung einen wichtigen Erfolg. Wie Theodor Curti in der Geschichte der schweizerischen Volksgesetzgebung (1882) erklärt, legte die Zürcher Erklärung von 1869 fest, dass «das Volk die legislative Macht mit der Unterstützung des Kantonsrats ausübt»[2] 1891 wurde dann das Initiativrecht in die Bundesverfassung aufgenommen.
Kein anderer Staat, und sicher nicht die Europäische Union, wird das Schweizer Modell nachahmen können, denn es baut auf mittlerweile fast tausend Jahren Erfahrung auf. Es ist nicht etwa deshalb entstanden, weil das Schweizer Volk die direkte Demokratie genau so wollte, sondern weil die politischen Autoritäten – vom Bundesbrief bis zur Masseneinwanderungsinitiative – niemals genug Macht hatten, um ihr Volk unterdrücken zu können. Das Bekenntnis zum Volk ist über Jahrhunderte und mit vielen internen Kämpfen gewachsen. Es hat einen institutionellen Stillstand produziert, der bis zum letzten Jahrzehnt absolut stabil schien.
Wird der Sonderfall Schweiz mit seinem komplizierten System der Machtbalance und den regulären Ausbrüchen der direkten Demokratie die Globalisierung überleben? Die riesigen Kapitaltransfers und die vielen Zuwanderer? Die Unterwanderung der Kultur durch das Internet – quasi per Knopfdruck -, den Vertrauensverlust in die traditionellen Eliten und deren schwindendes Selbstvertrauen? Die Schweiz und ihre Institutionen standen seit 1798 nicht mehr solchen existenziellen Gefahren gegenüber. Es besteht nicht einmal Einigkeit darüber, was die Gefahren sind und wie der Souverän reagieren sollte. Dieser Mangel an Konsens gefährdet das Schweizer Modell im Kern. Ich hoffe ernsthaft, dass ich hier falsch liege.
[1] Christopher Clark, Iron Kingdom. The Rise and Downfall of Prussia, 1600 – 1947 (Cambridge, Mass: Harvard University Press, 2006), p. 48
[2] Theodor Curti, Geschichte der Schweizerischen Volsgesetzgebung (Zugkeich eine Geschichte der Schweizerischen Demokratie) Bern: Dalp’sche Buchandlung, 1882, p. 234.