Der Weg zum Bürgerrecht unterscheidet sich international stark. Typische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada oder Australien verleihen die Staatsbürgerschaft allen Kindern, die auf ihrem Staatsgebiet geboren werden («ius soli»). In der Schweiz und vielen anderen Ländern ist dagegen die Abstammung massgebend («ius sanguinis»): Schweizer oder Schweizerin ist, wer Schweizer Eltern hat.
Neben dem Erwerb durch Abstammung oder Adoption gewinnt eine weitere Möglichkeit zunehmend an Bedeutung: die Einbürgerung. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.
1. Wie wird man Schweizer?
Die «ordentliche» Einbürgerung steht Ausländerinnen und Ausländern offen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Dazu kommen Integrationsvoraussetzungen – etwa gute Sprachkenntnisse und eine gesicherte wirtschaftliche Situation ohne Sozialhilfeabhängigkeit. Eine schnellere, «erleichterte» Einbürgerung ist für Personen möglich, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind oder deren Familie bereits seit drei Generationen in der Schweiz lebt.
Die konkreten Voraussetzungen variieren jedoch je nach Kanton und Gemeinde. Unterschiede bestehen bei zusätzlichen Integrationsanforderungen oder bei der verlangten Wohnsitzdauer im Kanton beziehungsweise in der Gemeinde. Auch die Kosten unterscheiden sich: Während das Verfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden rund 1100 Franken kostet, können sich die Gebühren im Kanton Solothurn je nach Gemeinde auf bis zu 5600 Franken summieren. Grundsätzlich dürfen die Gebühren jedoch nur den tatsächlichen Verwaltungsaufwand decken.
2. Wie häufig wird eingebürgert?
Nur ein kleiner Teil der potenziell Berechtigten beantragt tatsächlich die Einbürgerung. Gleichzeitig hat die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Seit der Jahrtausendwende haben insgesamt rund 962’400 Personen das Schweizer Bürgerrecht erworben. Das entspricht im Durchschnitt 38’500 pro Jahr – und ist damit ein Mehrfaches höher als im 20. Jahrhundert.
Weil gleichzeitig aber auch die ausländische Bevölkerung stark gewachsen ist, stieg die Einbürgerungsquote weniger stark: Heute werden jährlich rund 2–3% der ausländischen Wohnbevölkerung eingebürgert. Dabei betrifft etwas mehr als jede dritte Einbürgerung Personen, die bereits in der Schweiz geboren wurden. Rund jede fünfte Einbürgerung erfolgt im erleichterten Verfahren.
3. Wer lässt sich einbürgern?
Einbürgerungen spiegeln häufig frühere Einwanderungswellen wider. Rund 79% der seit 2000 Eingebürgerten stammen aus Europa, 29% aus den Nachbarländern. Dabei hat sich die Zusammensetzung der Herkunftsgruppen über die Zeit deutlich verändert: Zu Beginn der 2000er Jahre stellten Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens noch bis zu 40% der neu Eingebürgerten. Inzwischen ist dieser Anteil auf rund 13% gesunken.
Das Interesse an einer Einbürgerung unterscheidet sich zudem nach Herkunft. Seit dem Jahr 2000 lag die durchschnittliche Einbürgerungsquote bei Personen aus EU-Ländern bei rund 1,5%, bei Personen aus dem übrigen Europa bei 3,2% und bei Personen aus aussereuropäischen Staaten bei 3,8%. In den letzten Jahren haben sich diese Unterschiede allerdings deutlich verringert. So liessen sich im Jahr 2023 1,7% der ausländischen Wohnbevölkerung aus EU-Ländern, 2,2% aus dem übrigen Europa und 2,1% aus aussereuropäischen Staaten einbürgern. Dazu dürfte auch das Einbürgerungsgesetz beigetragen haben, das 2018 in Kraft trat (vgl. Box am Artikelende).
Doch wie viele Eingewanderte lassen sich langfristig tatsächlich einbürgern? Eine Analyse der im Jahr 1998 zugewanderten Ausländer zeigt: Gut zwei Jahrzehnte später besitzt rund die Hälfte der weiterhin in der Schweiz lebenden Personen den Schweizer Pass.
4. Gibt es kantonale Unterschiede?
Die Einbürgerungsquote unterscheidet sich deutlich zwischen den Kantonen. Im Kanton Waadt lag sie in den letzten fünf Jahren bei rund 4% der ausländischen Bevölkerung, im Kanton Appenzell Innerrhoden dagegen bei lediglich 0,7%. Solche Unterschiede müssen jedoch nicht zwingend Ausdruck einer unterschiedlich strengen Einbürgerungspraxis sein. Sie können auch durch demografische Faktoren beeinflusst werden – etwa durch Unterschiede in der Altersstruktur oder der Herkunft der ausländischen Bevölkerung.
5. Welche Folgen hat die Einbürgerung?
Die gestiegene Einbürgerungsquote ist auch Ausdruck politischer Bemühungen, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu fördern. Empirische Studien zeigen, dass eine Einbürgerung langfristig positive Wirkungen auf die soziale, wirtschaftliche und politische Integration haben kann (vgl. z.B. Hainmüller et al. 2015, 2017 und 2019).
Mit der steigenden Zahl an Einbürgerungen verschwimmt zudem die statistische Grenze zwischen Ausländern und Inländern zunehmend. Viele Personen mit Migrationshintergrund sind heute Schweizerinnen und Schweizer. Insgesamt leben mittlerweile rund eine Million eingebürgerte Personen in der Schweiz (siehe auch unseren Blog-Beitrag zur ausländischen Bevölkerung). Ohne Einbürgerungen würde die Zahl der Schweizer seit Beginn der 1990er Jahre schrumpfen, der Ausländeranteil läge bei rund 39% statt bei den aktuellen 27%.
6. Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da?
Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz bei den Einbürgerungsquoten im Mittelfeld. Zwar verleiht sie relativ viele Staatsbürgerschaften, gleichzeitig ist aber auch der Anteil der ausländischen Bevölkerung überdurchschnittlich hoch.
7. Welche politischen Reformen sind geplant?
Beim Parlament hängig ist derzeit die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Sie verlangt, dass der Bund einheitliche nationale Vorschriften für Einbürgerungen erlässt. Neu soll bereits nach fünf (statt zehn) Jahren Aufenthalt ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen. Voraussetzung wäre, dass eine Person nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügt. Andere heute geltende Integrationskriterien – etwa wirtschaftliche Unabhängigkeit (kein Bezug von Sozialhilfe) oder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben – würden ebenso entfallen wie kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen.
Das neue Verhandlungspaket zwischen der Schweiz und der EU beeinflusst die Einbürgerungspraxis hingegen höchstens indirekt. Ein möglicher Effekt ergäbe sich allenfalls über eine langfristig höhere Zuwanderung – etwa, wenn stabilere Aufenthaltsrechte dazu führen, dass mehr Personen dauerhaft in der Schweiz bleiben. Das künftig nach fünf Jahren Aufenthalt gewährte Daueraufenthaltsrecht begründet jedoch keinen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht. Für eine Einbürgerung ist weiterhin eine Niederlassungsbewilligung erforderlich (siehe auch unseren Blog-Beitrag «Viele Wege führen in die Schweiz»).
Hintergrund: Das revidierte Bürgerrechtsgesetz von 2018
Am 1. Januar 2018 trat das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Die Reform sollte das mehrstufige Schweizer Einbürgerungssystem vereinfachen und die Anforderungen von Bund, Kantonen und Gemeinden stärker vereinheitlichen. Gleichzeitig hielt der Bundesrat am Grundsatz fest, dass das Bürgerrecht den letzten Schritt einer erfolgreichen Integration darstellen soll und entsprechend hohe Integrationsanforderungen gelten.
Bei den formellen Voraussetzungen brachte die Revision sowohl Lockerungen als auch Verschärfungen. Neu können sich grundsätzlich nur noch Personen ordentlich einbürgern lassen, die über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen. Gleichzeitig wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer auf Bundesebene von zwölf auf zehn Jahre reduziert. Kantone dürfen weiterhin zusätzliche Wohnsitzfristen festlegen, diese sind jedoch auf zwei bis fünf Jahre begrenzt.
Auch die Integrationskriterien wurden präzisiert. Das Bundesrecht verlangt nun ausdrücklich, dass Bewerberinnen und Bewerber sich im Alltag mündlich und schriftlich in einer Landessprache verständigen können, die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektieren sowie am Wirtschaftsleben teilnehmen oder sich in Ausbildung befinden.
Eine weitere Neuerung betrifft die erleichterte Einbürgerung: Seit 2018 können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation erleichtert einbürgern lassen.
Blogserie zur Migration
Migration bewegt die Schweiz: politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Kaum ein anderes Thema wird so intensiv und emotional diskutiert. Mit der Blogserie zur Migration beleuchtet Avenir Suisse die vielfältigen Facetten der Zuwanderung in die Schweiz. Wir liefern Zahlen und Fakten, um das Einwanderungsland Schweiz besser zu verstehen.
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