Die Zahl

Die «Verordnung über den Eiermarkt» (EiV) überlässt Ostern nicht dem Markt, sondern hebelt diesen aus: Die Lebensmittelbranche erhält zur Abfederung des Nachfragerückgangs ab 22. April 9 Rappen pro verarbeitetem Ei und 5 Rappen pro verbilligt verkauftem Ei ausbezahlt. Die Steuerzahler kostet dies 2 Mio. Franken. Frohe Ostern!