Seit 1950 haben sich die staatlichen Ausgaben für soziale Sicherheit teuerungsbereinigt pro Kopf auf das 19-fache erhöht, so dass heute fast 40% der Staatsausgaben auf diesen Bereich entfallen. Im entsprechenden Zeitraum wurden diverse Sozialwerke eingeführt (z.B. ALV oder IV) und ausgebaut. So sind die AHV-Renten teuerungsbereinigt heute rund vier- (Maximalrente) bis sechsmal (Minimalrente) höher als bei der Einführung der ersten Säule 1948.
Die Zahl x19
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