«Es muss danach getrachtet werden, jede unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, die Kontrolle auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken und jede überflüssige Berichterstattung zu beseitigen. Die Verwaltung sollte schon in ihrem inneren Aufbau, ihrer Organisation, einfacher, natürlicher und sparsamer ausgebildet werden.»
Eine durchaus sinnvolle Aussage, wenn auch nicht von erheblicher Neuigkeit – stammt es doch aus einer Botschaft des Bundesrates aus dem Jahre 1936. Damals betrug die Anzahl der Beamten in der Zentralverwaltung gerade mal 5817 Personen, doch schon da gab es offensichtlich Probleme der Aufsicht und der gewünschten Effizienz. Die mahnenden Worte des damaligen Bundespräsidenten, dem Zürcher Albert Meyer, haben den Test der Zeit nicht bestanden. So beschäftig heutzutage allein die Bundesverwaltung fast 40 000 Personen und bricht fast jährlich neue Rekorde (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Anzahl Beschäftigte in der Bundesverwaltung
Die Kantone stehen diesem Wachstum in nichts nach. Allein der Verwaltungskörper im bevölkerungsreichen Kanton Zürich kratzt in diesem Jahr an der 50 000-Stellen-Marke – dies ist mehr als die Einwohnerzahl der 11. grössten Schweizer Stadt. Schweizweit arbeiten fast 800 000 Personen im öffentlichen Sektor. Sinnvolle Vergleichsgrössen sind somit nicht mehr die Schweizer Städte, sondern bereits die Kantone. Ein solcher «Beamtenstaat» wäre fast so bevölkerungsreich, wie der Kanton Waadt. Vergangene Bestrebungen durch einen «bürgerlichen Schulterschluss» die öffentlichen Stellen zu plafonieren, sind gescheitert. Ein expliziter Stellenstopp wäre aber zentral, um den öffentlichen Sektor einzudämmen und den privaten Sektor nicht abzuwürgen.
Abb. 2: Wachstumsrate der Bundesverwaltung und der Bevölkerung
Abb. 3: Wachstumsraten von privatem und öffentlichem Sektor
Einer der einzigen vermeintlichen Meilensteine lässt sich bei den Zöllen erblicken. Diese werden bei sämtlichen Industriegütern unilateral auf null gesetzt. Doch selbst hier macht sich die unaushaltbare Trägheit bemerkbar. Mit etwas Finesse und genügend Willensstärke hätte diese Erleichterung für die Wirtschaft bereits anfangs Jahr in Kraft treten können. Um der eigenen Behörde und der Wirtschaft «genügend Vorlaufzeit» zu gewähren wurde “grosszügigerweise” der 1. Januar 2024 gewählt. Die Vereinfachung der Zolltarife, sowie das Nichtbezahlen der Zölle wären vorher für die Wirtschaft nicht zumutbar gewesen? – eine sonderliche, wahrhaft bürokratische Denkweise.