Flexibilisierung trägt individuellen Vorsorgebedürfnissen Rechnung
Unsere Gesellschaft hat sich seit der Einführung des BVG-Obligatorium 1985 signifikant verändert. Die anstehende Reform der Altersvorsorge wird diese Entwicklungen frühestens in zehn Jahren berücksichtigen können. Können Stiftungsräte es sich leisten, solange untätig zu bleiben?
,
Jérôme Cosandey