Rund 550 Mio. Fr. an Wasserzinsen bezahlen die Energiekonzerne jährlich an die Standortkantone und Gemeinden. Diese Leistungen gehen zurück auf eine Gesetzgebung aus dem Jahr 1918, als noch die Elektrifizierung oberstes Ziel der Schweizer Energiepolitik war.
In der marktwirtschaftlich geprägten Energiewirtschaft des Jahres 2017 sind die Wasserzinsen gewissermassen ein planwirtschaftlicher Fremdkörper. Ihre Höhe berechnet sich aus installierter Kapazität und durchfliessendem Wasser. Unberücksichtigt bleibt der am Markt erzielte Strompreis, was sich in jüngerer Zeit entsprechend negativ auf die Ertragskraft der Stromproduzenten auswirkte.
In einem ersten Schritt und für die Dauer von zwei Jahren will der Bundesrat nun den maximalen Wasserzins von 110 Fr. auf 80 Fr. senken. Spätestens ab 2020 aber sollen die Wasserzinsen mit einem Gesetz geregelt werden, das die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft langfristig wiederherstellt, und trotzdem den Gebirgskantonen eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen erhält.
Im Podcast zeigt Patrick Dümmler im Gespräch mit Nicole Dreyfus zwei gangbare Wege auf:
- Flexibilisierung der Preise: Der erzielte Marktpreis bestimmt zu einem grösseren Teil die jährlich zu bezahlenden Wasserzinsen.
- Ausschreibung der Lizenzen: Kantone und Gemeinden vergeben Konzessionen für jeweils 20 bis 30 Jahre an die Meistbietenden.
In beiden Fällen wäre sichergestellt, dass die Wasserzinsen einen Bezug zum Marktwert der Ressource bekämen. Im ersten Fall wären die reelen Marktpreise eine Grundlage, im zweiten unternehmerische Kalkulationen. Wir dürfen auf das Ergebnis des politischen Prozesses gespannt sein.