Die Zahl

Würden alle anstehenden Ausbauten der Sozialwerke – von der 13. AHV-Rente bis zur Familienzeit-Initiative – über Lohnbeiträge finanziert, müssten diese um 2,6 Prozentpunkte steigen. Bei einem mittleren Verdienst entspräche das einem zusätzlichen Abzug von 2260 Franken pro Jahr. Und diese Mehrbelastung bräuchte – im Gegensatz zu Steuererhöhungen – keine zwingende Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr. Was dagegen zu tun wäre, steht in unserer neuen Analyse.