Im Jahr 2025 feiert das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sein 40-jähriges Bestehen. Damit erreichen all jene Arbeitnehmenden, die seit Inkrafttreten des BVG am 1. Januar 1985 gespart haben, die gesetzlich vorgesehene maximale Sparzeit von 40 Jahren – ein bedeutender Meilenstein.
Die Zahl
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